Arbeitszeit; Beantragung einer längeren täglichen Arbeitszeit für kontinuierliche Schichtbetriebe, Bau- und Montagestellen
Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen längere tägliche Arbeitszeiten für Mitarbeitende in kontinuierlichen Schichtbetrieben, Bau- und Montagestellen beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Kontinuierliche Schichtbetriebe
- Von Seiten des Antragstellers liegt keine tarifliche Ausnahmeregelung bzgl. verlängerter Arbeitszeiten vor.
- Es müssen zusätzliche Freischichten für die betroffenen Beschäftigten entstehen.
Zusätzliche Freischichten sind nur solche, die abweichend von der regelhaften Arbeitszeitgestaltung im Betrieb entstehen. Den Beschäftigten müssen durch die Veränderung der Arbeitszeit mehr freie Arbeitstage zur Verfügung stehen als dies nach der üblichen Arbeitszeitplanung im Betrieb der Fall wäre. - Im Antrag sind Ausgleichsmaßnahmen zur gesundheitlich höheren Belastung bei längeren täglichen Arbeitszeiten darzustellen.
- Es wurde eine Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz durchgeführt. Hierbei wurden insbesondere die Gefährdungen und Belastungen, die sich durch die Verlängerung der täglichen Arbeitszeit ergeben, berücksichtigt:
- Gefährdungen durch schwere körperliche Arbeit, Gefahrstoffe, Lärm, Strahlung etc.,
- Gefährdungen durch besonders belastende Tätigkeiten, z. B. mit hohen psychischen Belastungen, besonderen Unfallgefahren, Lenkzeiten etc.,
- Belastungen durch die Länge der Arbeitszeit, Schichtarbeit, Ruhepausen, tägliche und wöchentliche Ruhezeiten und ggf. Sonn- und Feiertagsarbeit.
- Stellungnahmen der Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie des betreuenden Betriebsarztes, die auf die antragsspezifisch konkrete betriebliche Situation eingehen, wurden vom Antragsteller vorgelegt. Sich daraus ergebende Erkenntnisse, die zusätzliche Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten fordern, sind vom Antragsteller umgesetzt.
Bau- und Montagestellen
- Von Seiten des Antragstellers liegt keine tarifliche Ausnahmeregelung bzgl. verlängerter Arbeitszeiten vor.
- Die Bau- oder Montagestellen liegen so weit vom Betriebssitz entfernt, dass
eine tägliche Rückkehr zum Betriebssitz weder wirtschaftlich noch den Beschäftigten zuzumuten ist. - In der Ermessensentscheidung ist besonders zu berücksichtigen, ob durch die Verlängerung der täglichen Arbeitszeit längere zusammenhängende Freizeitblöcke für die Beschäftigten an ihrem Wohnort entstehen. Ein entsprechender Antrag sollte nicht ausschließlich aus betrieblichen Gründen erfolgen.
- Es wurde eine Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz durchgeführt. Hierbei sind insbesondere die Gefährdungen und Belastungen, die sich durch die Verlängerung der täglichen Arbeitszeit ergeben, berücksichtigt worden:
- Gefährdungen durch schwere körperliche Arbeit, Gefahrstoffe, Lärm, Strahlung etc.,
- Gefährdungen durch besonders belastende Tätigkeiten z. B. mit hohen psychischen Belastungen, besonderen Unfallgefahren, Lenkzeiten etc.,
- Belastungen durch die Länge der Arbeitszeit, Schichtarbeit, Ruhepausen, tägliche und wöchentliche Ruhezeiten und ggf. Sonn- und Feiertagsarbeit.
- Stellungnahmen der Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie des betreuenden Betriebsarztes, die auf die antragsspezifische konkrete betriebliche Situation eingehen, wurden vom Antragsteller vorgelegt. Sich daraus ergebende Erkenntnisse, die zusätzliche Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten fordern, sind vom Antragsteller umgesetzt.
Verfahrensablauf
- Einen Antrag kann das Unternehmen im schriftlichen Verfahren oder online stellen.
- Neben den erforderlichen Unterlagen sind folgende Angaben erforderlich:
- Antragsteller (hier: Unternehmen),
- Anzahl der betroffenen Beschäftigten,
- Beschäftigungsort, verantwortliche Person(en) im Betrieb bzw. auf der Baustelle,
- Zeitraum bzw. Dauer der Arbeitszeitverlängerung,
- konkrete Angaben zu den geplanten Arbeits- und Pausenzeiten
- Angabe zur arbeitsmedizinischen Betreuung
- Sind die Voraussetzungen für eine Genehmigung erfüllt, erhält der Antragsteller einen Bewilligungsbescheid.
- Sind die Voraussetzungen für eine Genehmigung nicht erfüllt, erhält der Antragsteller die Möglichkeit, den Antrag zurückzunehmen. Wird der Antrag nicht zurückgenommen, so erhält der Antragsteller einen Ablehnungsbescheid. Die Kosten für den Ablehnungsbescheid werden anhand des Kostenverzeichnisses berechnet.
- Sind erforderliche Unterlagen bzw. Informationen für die Bearbeitung unvollständig, wird der Antragsteller von der zuständigen Behörde kontaktiert.
Elektronische Einreichung
- Der Antrag kann unter Verwendung des Online-Verfahrens digital an die zuständige Behörde übermittelt werden.
- Die Anlagen werden in elektronischer Form (Dateien im PDF-Format) hochgeladen.
Schriftliche Einreichung
- Der formlose Antrag kann mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Behörde übermittelt werden.
- In Fällen von kontinuierlichen Schichtbetrieben und von Bau- und Montagebetrieben ist das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Sitz hat bzw. wenn kein Firmensitz in Deutschland besteht, ist das Gewerbeaufsichtsamt, in dessen Aufsichtsbezirk sich der Beschäftigungsort befindet, an dem gearbeitet werden soll, zuständig.
Bearbeitungsdauer
In der Regel ein bis vier Wochen ab Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen.
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Stand:13.03.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
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