Waffen; Beantragung eines Voreintrags bei vorhandener Waffenbesitzkarte für Schießsportverein
            
            
                
                    
                        Wenn Sie als Schießsportverein bereits eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben und eine weitere erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen.
                     
                 
                
                    Beschreibung
                    
                        Verfügt Ihr Schießsportverein bereits über eine Waffenbesitzkarte und wollen Sie zusätzlich zu den dort eingetragenen Waffen für den Verein weitere erlaubnispflichtige Schusswaffen erwerben, benötigen Sie hierzu eine Erlaubnis. Die Erlaubnis wird von der zuständigen Behörde durch eine Eintragung in die Waffenbesitzkarte erteilt (Voreintrag). Mit dem Voreintrag haben Sie ein Jahr Zeit, die eingetragene erlaubnispflichtige Waffe zu erwerben.
Im Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den weiteren Erwerb einer Schusswaffe müssen Sie nur angeben, welche Art von Waffe mit welchem Kaliber sie erwerben möchten. Weitere Angaben, wie Hersteller und genaues Modell sind zunächst nicht erforderlich. Diese Angaben müssen Sie erst dann machen, wenn Sie die Waffe erworben haben und ihrer Verpflichtung zur  Anzeige des Erwerbs der Waffe bei der zuständigen Behörde nachkommen. Der Waffenhändler muss das Überlassen der Waffe an Sie ebenfalls anzeigen.
Sie müssen nachweisen, dass Sie die Waffe, die Sie erwerben wollen, sicher aufbewahren können.
                     
                    
                 
                
            
        
                
            
                Voraussetzungen
                
                    Waffenbesitzkarte (WBK) für Vereine
                    
                
                
             
        
                
            
                Verfahrensablauf
                
                    Sie müssen den Voreintrag bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
                    
                
                
             
        
                
            
                Besondere Hinweise
                
                    Um den Antrag schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:
- Ihre Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
- die Erlaubnis-NWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
- die Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).
Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.
                    
                
                
             
        
                
            
        
                
            
        
                
            
                Erforderliche Unterlagen
                
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                            Personalausweis oder Reisepass (Kopie) 
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                            Waffenbesitzkarte (WBK) für Vereine 
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                            Nachweis der sicheren Aufbewahrung 
 
        
                
            
        
                
            
                Online-Verfahren
                
                
                    
                        
                            Regionale Ergänzung (Landratsamt Dingolfing-Landau)
                            
                         
                     
                 
             
        
                
            
                Kosten
                
                    
                    
                        - Die Gebühren für die Eintragung der Erwerbsberechtigung für die zusätzlichen Waffe in die Waffenbesitzkarte betragen zwischen 22,50 und 150 EUR.
 
        
                
            
        
                
            
                
                    Rechtsbehelf
                    
                    
                    verwaltungsgerichtliche Klage
                    
                
             
        
                
            
        
                
                Stand:25.03.2025
                 Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
                
    
  
             
            
            
                
                    
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