Verpackungsentsorgung; Beantragung der Bestätigung der ausreichenden Berufsqualifikation von im Ausland niedergelassenen Sachverständigen
Im EU/EWR-Ausland niedergelassene Sachverständige für Verpackungsentsorgung, die nur vorübergehend und gelegentlich in Deutschland Sachverständigentätigkeiten durchführen wollen, können die Bestätigung der ausreichenden Berufsqualifikation beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Im Nachprüfungsverfahren wird geprüft, ob bei einem o.g. Sachverständigen diejenige Berufsqualifikation vorhanden ist, die für einen öffentlich bestellten Sachverständigen für Verpackungsentsorgung erforderlich ist.
Fristen
Der Antragsteller hat bei der Stellung des Nachprüfungsantrages keine Fristen zu beachten.
Erforderliche Unterlagen
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Nachweis über die Staatsangehörigkeit
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Nachweis der rechtmäßigen Niederlassung zur Ausübung der Tätigkeit eines Sachverständigen für Verpackungsentsorgung in einem EU- oder EWR-Staat, ferner Nachweis, dass diese Tätigkeit nicht, auch nicht vorübergehend untersagt worden ist
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ausländischer Nachweis der Berufsqualifikation für einen Sachverständigen für Verpackungsentsorgung
Nachweis einer mindestens einjährigen Tätigkeit als Sachverständiger für Verpackungsentsorgung im ausländischen Niederlassungsstaat während der letzten 10 Jahre
Formulare
Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.
Kosten
- siehe Gebührenordnung der IHK
Stand:15.05.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
- Online-Verfahren, bayernweit
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- Formular, bayernweit
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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- Kosten, bayernweit
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