Das Mehraufwands-Wintergeld wird als ergänzende Leistung für geleistete berücksichtigungsfähige Arbeitsstunden für Arbeitnehmende gezahlt, die auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz beschäftigt sind. Ein Arbeitsplatz ist witterungsabhängig, wenn Beschäftigte der Witterung, beispielsweise Schneefall, Regen oder Frost, ausgesetzt sind.
 
Das Mehraufwands-Wintergeld ist begrenzt auf Betriebe
 
- des Baugewerbes,
 - des Gerüstbauerhandwerks,
 - des Dachdeckerhandwerks und
 - des Garten- und Landschaftsbaues.
 
 
Je geleistete Arbeitsstunde auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz steht Ihren Beschäftigten 1,00 EUR Mehraufwands-Wintergeld zu.
 
Als Arbeitgeber können Sie das Mehraufwands-Wintergeld für den Zeitraum vom 15. Dezember bis zum letzten Kalendertag des Monats Februar beantragen. Die Zahl der berücksichtigungsfähigen Arbeitsstunden beträgt
 
- im Dezember bis zu 90 Arbeitsstunden,
 - im Januar und Februar jeweils bis zu 180 Arbeitsstunden.
 
 
Mehraufwands-Wintergeld erhalten Sie nur für gewerblich beschäftigte Arbeitnehmende. Das sind Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnisse nach den Tarifverträgen in der Schlechtwetterzeit aus witterungsbedingten Gründen nicht gekündigt werden können. Da die Tarifverträge allgemeinverbindlich sind, gilt dies für alle gewerblichen Beschäftigten der Branche. Angestellte und Poliere haben keinen Anspruch.