Private berufliche Schule; Beantragung eines Zuschusses
Für den notwendigen Personal- und Schulaufwand privater - staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter - beruflicher Schulen wird ein Betriebszuschuss gewährt.
Beschreibung
Voraussetzungen
Einen Betriebszuschuss erhalten private berufliche Schulen, die von einer juristischen Person des öffentlichen oder privaten Rechts betrieben werden und auf gemeinnütziger Grundlage wirken. Die Gemeinnützigkeit ist durch das zuständige Finanzamt zu bescheinigen.
Fristen
Anträge auf Gewährung eines Betriebszuschusses sind bis 1. April eines Jahres bei der zuständigen Regierung einzureichen.
Rechtsbehelf
Widerspruch oder verwaltungsgerichtliche Klage
Stand:11.05.2023
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt