Saison-Kurzarbeitergeld; Beantragung
Wenn Ihr Betrieb dem Baugewerbe oder einem gleichgestellten Betrieb angehört und Sie in der sogenannten Schlecht-Wetter-Zeit Arbeitsausfälle haben, können Sie den Verdienstausfall Ihrer Beschäftigten durch Saison-Kurzarbeitergeld teilweise ausgleichen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Das Saison-Kurzarbeitergeld kann beantragt werden bei vorübergehendem und nicht vermeidbarem Arbeitsausfall
- aus wirtschaftlichen Gründen oder
- aus witterungsbedingten Gründen oder
- in Folge eines unabwendbaren Ereignisses.
Betriebliche Voraussetzungen:
- Ihr Betrieb gehört dem Baugewerbe, Gerüstbauerhandwerk, Dachdeckerhandwerk oder dem Garten und Landschaftsbau an.
- Ihr Betrieb oder die Betriebsabteilung beschäftigt mindestens 1 Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer.
Persönliche Voraussetzungen:
- Sie haben sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die nicht gekündigt sind und mit denen auch kein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde.
Verfahrensablauf
Saison-Kurzarbeitergeld können Sie schriftlich oder online beantragen. Sie können aber auch gegebenenfalls KEA (Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen) nutzen.
Wenn Sie das Saison-Kurzarbeitergeld schriftlich beantragen wollen:
- Sie berechnen monatlich die Lohn und Gehaltszahlungen sowie das Saison-Kurzarbeitergeld.
- Sie zahlen das Arbeitsentgelt für geleistete Arbeitsstunden und das SaisonKurzarbeitergeld für ausgefallene Stunden an Ihre Beschäftigten aus und entrichten die Sozialversicherungsbeiträge.
- Sie beantragen monatlich rückwirkend die Erstattung des SaisonKurzarbeitergeldes bei der zuständigen Agentur für Arbeit (Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld und Abrechnungsliste).
- Die Agentur für Arbeit prüft Ihren Antrag und die Abrechnungsliste. Wird Ihr Antrag bewilligt, bekommen Sie das SaisonKurzarbeitergeld überwiesen. Sie erhalten hierzu einen schriftlichen Bescheid.
- Nach Abschluss der SaisonKurzarbeit prüft die Agentur für Arbeit Ihre eingereichten Abrechnungen im Rahmen einer Abschlussprüfung und korrigiert falls erforderlich das bewilligte Saison-Kurzarbeitergeld.
Wenn Sie das Saison-Kurzarbeitergeld online beantragen wollen:
- Rufen Sie das Portal "eServices" auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit auf.
- Melden Sie sich mit Ihrer Benutzerkennung an und rufen Sie den Antrag auf SaisonKurzarbeitergeld auf.
- Füllen Sie den Antrag aus, laden Sie die Abrechnungsliste hoch und senden Sie den Antrag ab.
- Die Agentur für Arbeit prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung Ihres Antrages von der Agentur für Arbeit.
- Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.
Wenn Sie für den Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld und die dazugehörige Abrechnungsliste KEA nutzen wollen:
- Sie benötigen dazu eine zertifizierte Lohnabrechnungssoftware, welche die Übermittlung mittels KEA unterstützt.
- In diesem Fall können Sie Ihren Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld und die dazugehörige Abrechnungsliste volldigitalisiert und sicher aus Ihrer Lohnabrechnungssoftware an die Agentur für Arbeit übermitteln.
Fristen
Sie müssen den Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Kalendermonats stellen, für den Sie Saison-Kurzarbeitergeld beantragen möchten.
Bearbeitungsdauer
Die Anzeige/der Antrag wird in der Regel innerhalb von 15 Arbeitstagen bearbeitet. (0 bis 15 Werktage)
Online-Verfahren
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Saison-Kurzarbeitergeld online beantragen
0 Meter Anfahrt, keine Wartezeit: Mit den digitalen Services der Bundesagentur für Arbeit sparen Sie Zeit und können Ihren digitalen Besuch dann erledigen, wenn es Ihnen am besten passt. Oder kurz gesagt: Mehr Flexibilität und Komfort für Sie.
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KEA – Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen
KEA steht für „Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen“. Das Verfahren richtet sich an Betriebe sowie bevollmächtigte Dritte, die im Auftrag eines Betriebs Kurzarbeitergeld abrechnen und beantragen.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Sozialgericht
Stand:30.07.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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