Stromsteuer; Beantragung einer Entlastung für Unternehmen
Wenn Sie versteuerten Strom zu betrieblichen Zwecken entnommen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Entlastung geltend machen. Diese müssen Sie beim örtlich zuständigen Hauptzollamt beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Sie sind ein Unternehmen des produzierenden Gewerbes oder der Land- und Forstwirtschaft.
- Sie haben für den zu entlastenden Strom nachweislich Steuern bezahlt.
- Sie haben den Strom einer Zweckbestimmung oder Verwendung zugeführt, die nach dem Stromsteuergesetz entlastungsfähig ist.
Verfahrensablauf
Online-Anmeldung:
- Gehen Sie auf die Webseite www.zoll-portal.de.
- Registrieren Sie sich für die Dienstleistung "Energie- und Stromsteuer (IVVA)" einmalig mit einem Benutzer- oder Unternehmenskonto.
- Weisen Sie Ihre Identität mit einem ELSTER-Konto oder digitalem Personalausweis nach.
- Füllen Sie das entsprechende Formular aus und senden Sie dieses direkt ab.
- Ihr zuständiges Hauptzollamt prüft die von Ihnen gemachten Angaben.
- Wenn keine Beanstandungen festgestellt werden, erfolgt die Überweisung der selbst berechneten Steuerentlastung.
- Im Falle einer abweichenden Steuerfestsetzung erhalten sie außer der Überweisung der Steuerentlastung einen Steuerbescheid.
Schriftliche Anmeldung:
- Gehen Sie auf die Webseite www.zoll-portal.de.
- Registrieren Sie sich für die Dienstleistung "Energie- und Stromsteuer (IVVA)" einmalig mit einem Benutzer- oder Unternehmenskonto.
- Weisen Sie Ihre Identität mit einem ELSTER-Konto oder digitalem Personalausweis nach.
- Füllen Sie das entsprechende Formular digital aus, drucken es aus, und senden Sie dieses per Post an Ihr örtlich zuständiges Hauptzollamt.
- Die weiteren Schritte verlaufen so wie bei der Online-Anmeldung
Besondere Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fristen
Ihr Antrag muss spätestens bis zum 31. Dezember des Jahres, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem der Strom entnommen wurde, beim örtlich zuständigen Hauptzollamt eingegangen sein.
Bearbeitungsdauer
1 bis 182 Tage
Rechtsbehelf
- Einspruch
- Klage vor dem Finanzgericht
Stand:05.01.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Finanzen
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt