Führerschein; Anordnung von Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (Punktesystem)

Im Fahreignungsregister werden rechtskräftige Entscheidungen über Verkehrsverstöße und nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem punktebewährte Fahrerlaubnismaßnahmen erfasst. Bei Erreichen bestimmter Punktestände hat die Fahrerlaubnisbehörde Maßnahmen zu ergreifen.

Beschreibung

Kosten

    • Ermahnung und Verwarnung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem: jeweils 17,90 EUR (Gebühren-Nummer 209 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr - GebOst)
    • Anordnung von Maßnahmen zur Vorbereitung der Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis: 12,80 bis 25,60 € (Gebühren-Nummer 208 GebOst)
    • Entziehung der Fahrerlaubnis: 33,20 bis 256,00 € (Gebühren-Nummer 206 GebOst)

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwaltungsgerichtliche Klage

Weiterführende Links

Stand:30.04.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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