Gewerbliche Wirtschaft; Beantragung einer Förderung

Mit der gewerblichen Regionalförderung werden einzelbetriebliche Investitionen gefördert, um die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Unternehmen zu unterstützen, Beschäftigung und Einkommen zu schaffen und zu sichern, und auch Transformationsprozesse zu beschleunigen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Die Förderkonditionen sind im Einzelnen in der Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderprogramms (BRF) bzw. im Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe: „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) geregelt.

Eine Förderung ist beispielsweise möglich,

  • wenn an der Durchführung des Vorhabens ein volks- und regionalwirtschaftliches sowie struktur- und arbeitsmarktpolitisches und ggf. tourismuspolitisches Interesse besteht,
  • bei Investitionen, die den Transformationsprozess hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen
  • bei Auslösung bedeutender regionalwirtschaftlicher Effekte bzw.in der BRF in begründeten Einzelfällen Erfüllung des Primäreffekts (überregionaler Absatz)
  • bei Vorliegen eines kleinen bzw. mittleren (gewerblichen) Unternehmens (KMU-Definition der Europäischen Kommission) sowie im GRW-Fördergebiet auch großes Unternehmen.
  • wenn die Mindestinvestitionssumme in der Regel 500.000 Euro (in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) 200.000 Euro) bzw. in den C- und D-Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) 200.000 Euro erreicht ist. Bei Sonderprogrammen gelten ggf. niedrigere Mindestinvestitionssummen.
  • bei keinem Verstoß gegen den vorzeitigen Maßnahmenbeginn (d.h. mit dem Investitionsvorhaben wurde vor Antragstellung nicht bereits begonnen)
  • wenn keine Doppelförderung (Subsidiarität gegenüber anderen Programmen) vorliegt.

Verfahrensablauf

Antragstellung

Aufgrund des sehr komplexen Förderverfahrens wird eine Beratung durch die zuständige Bezirksregierung vor Antragstellung dringend empfohlen.

Die Anträge sind online vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen. Dabei ist zwischen zwei Fallgestaltungen zu unterscheiden:

  1. Online-Antrag unter Beteiligung eines Unternehmens:
    Im Fall der Beteiligung nur eines Unternehmens ist der Online-Antrag „BRF- Antrag - bei Beteiligung eines Unternehmens“ zu verwenden (siehe unter "Online-Verfahren").

  2. Online-Antrag unter Beteiligung zweier Unternehmen: 
    Im Fall der Beteiligung von zwei Unternehmen (z. B. bei Betriebsaufspaltung, Mitunternehmerschaft (§ 15 EstG) Organschaft, (§ 2 Abs. 2 GewStG) bzw. bei Leasing-, Miet- und Pachtverhältnissen) müssen für eine wirksame Antragstellung beide Anträge gestellt werden.

    Damit besteht eine vollständige Antragstellung aus dem
    - "BRF-Antrag bei Beteiligung zweier Unternehmen" und dem
    - "BRF-Ergänzungsantrag des zweiten Unternehmens" (siehe unter "Online-Verfahren").

    Dieser wird im Online-Formular aufgegliedert. Der Investor stellt im Falle einer Betriebsaufspaltung, Mitunternehmerschaft (§15 EstG) oder Organschaft einen sogenannten Mitantrag, da Nutzer und Investor gemeinsam Antragsteller und Zuwendungsempfänger sind. Bei Leasing-, Miet- und Pachtverhältnissen ist nur der Nutzer Zuwendungsempfänger. Der Investor stellt einen Mitzeichnungsantrag und haftet gesamtschuldnerisch.

    Für eine vollständige Antragstellung bedeutet dies, dass zunächst der Nutzer der Förderung einen Antrag stellt. Dabei sind neben den Daten des eigenen Unternehmens auch die Daten des zweiten Unternehmens anzugeben, wobei diese Angaben beim Mitantrag umfassender sind als beim bloßen Mitzeichnungsantrag.

    Nach dem Absenden des Antrags leitet der Antragsteller (Nutzer) das aus dem Online-Antrag generierte PDF an das zweite Unternehmen (Investor) weiter. Dieser stellt sodann im Nachgang den BRF-Ergänzungsantrag des zweiten Unternehmens in Form eines Mitantrags bzw. Mitzeichnungsantrags.

    Erst wenn beide Anträge eingegangen sind, ist der Antrag vollständig und wirksam gestellt.

Durch die Online-Antragstellung und Authentifizierung über das Elster-Unternehmenskonto ist eine Antragstellung und eine Unterschrift in Papierform nicht erforderlich.

In begründeten Einzelfall kann zur Verfahrensbeschleunigung eine Erklärung vorgelegt werden, dass der Steuerberater bzw. die Hausbank etc. befugt sind, die Daten direkt zu übermitteln bzw. direkt mit der zuständigen Bezirksregierung über etwaige offen Fragen zu kommunizieren, soweit dies für das Antragsverfahren erforderlich ist. Die Erklärung sollte parallel dem Steuerberater bzw. der Hausbank etc. vorliegen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Besondere Hinweise

Vor der Antragstellung wird ein Beratungsgespräch mit der zuständigen Bezirksregierung dringend empfohlen.

Fristen

Die Anträge sind vor Beginn des Vorhabens einzureichen.

Erforderliche Unterlagen

Kosten

  • keine

Weiterführende Links

Stand:13.01.2025

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

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