Gewerbliche Wirtschaft; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern fördert Investitionen gewerblicher regionalwirtschaftlich bedeutsamer Vorhaben in den Bereichen Industrie, Handwerk, Handel, Tourismus und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes.

Beschreibung

Voraussetzungen

Eine Förderung ist insbesondere möglich,

  • bei Investitionen die regionalwirtschaftlich bedeutsam sind,
  • bei Vorliegen eines kleinen bzw. mittleren (gewerblichen) Unternehmens (KMU-Definition der Europäischen Kommission).
  • bei Beachtung der Mindestinvestitionsgrenzen,
  • bei keinem Verstoß gegen den vorzeitigen Maßnahmenbeginn (d.h. mit dem Investitionsvorhaben wurde nicht bereits begonnen)
  • bei Erfüllung des Primäreffekts (überregionaler Absatz) bzw. Auslösung bedeutender regionalwirtschaftlicher Effekte,
  • bei Erfüllung des Afa-Kriteriums bzw. Arbeitsplatzkriteriums,
  • wenn keine Doppelförderung (Subsidiarität gegenüber anderen Programmen) vorliegt.
  • wenn die Mindestinvestitionssumme in der Regel 500.000 Euro (in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) 200.000 Euro) bzw. in den C- und D-Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) 200.000 Euro beträgt.

Verfahrensablauf

Antragstellung

Die Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Regierung einzureichen.

Förderanträge der Bayerischen Regionalförderung (gewerbliche Wirtschaft, Tourismuswirtschaft und sämtliche Sonderprogramme,) können auch online im Rahmen eines Pilotprojekts gestellt werden, wenn Nutzer und Investor der Maßnahme identisch sind. 

Im Rahmen der GRW können Förderanträge online bei der Regierung von Oberfranken, der Oberpfalz und Niederbayern gestellt werden.

Im Falle einer Online-Antragstellung und Authentifizierung über das Elster-Unternehmenskonto ist eine Antragstellung und eine Unterschrift in Papierform nicht erforderlich

Vor der Antragstellung wird ein Beratungsgespräch mit der zuständigen Bezirksregierung empfohlen.

Bewilligung

Zuständig für die Bewilligung sind die Regierungen.

Fristen

Die Anträge sind vor Beginn des Vorhabens einzureichen.

Formulare

Kosten

  • keine

Weiterführende Links

Stand:16.10.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

Wenn Sie unter "Lokalisierung" einen Ort wählen, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt.