Gewässer erster und zweiter Ordnung; Informationen zum Gewässerausbau

Gewässerausbau ist die Herstellung, die Beseitigung und die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer.

Beschreibung

Gewässerausbauvorhaben sind Maßnahmen an Gewässern, die insbesondere folgende Ziele verfolgen können:

  • Hochwasserschutz für bebaute Gebiete und Infrastruktureinrichtungen
  • Verbesserung der Gewässerökologie (naturnahe Ausbauvorhaben)
  • Verbesserung der biologischen Durchgängigkeit

Zuständig für den Gewässerausbau an Gewässern erster Ordnung (i.d.R. große Gewässer), zweiter Ordnung und Wildbächen ist der Freistaat Bayern, vertreten durch die Wasserwirtschaftsämter. Für Gewässer dritter Ordnung (i.d.R. kleine Gewässer) sind i.d.R. die Gemeinden zuständig.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:02.05.2025

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

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Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

Wasserwirtschaftsamt Rosenheim

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83022 Rosenheim

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Postanschrift
Königstr. 19
83022 Rosenheim

Telefon
+49 (0)8031 305-01

Telefax
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