Rundfunkbeitrag; Abmeldung einer Wohnung
Sie können sich vom Rundfunkbeitrag unter bestimmten Voraussetzungen abmelden.
Beschreibung
Wenn für Sie die Rundfunkbeitragspflicht wegfallen sollte und Sie bisher Rundfunkbeitrag gezahlt haben, sollten Sie sich beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice abmelden.
Voraussetzungen
Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn
- Sie zu einem anderen Beitragszahler ziehen,
- der Beitragszahler verstorben ist,
- Sie dauerhaft in eine Pflegeeinrichtung bzw. Einrichtung für Menschen mit Behinderung ziehen/gezogen sind und vollstationär betreut/gepflegt werden,
- Sie dauerhaft ins Ausland ziehen,
- Sie mehrere Wohnungen haben und eine Wohnung vollständig aufgeben,
- sonstige Gründe zutreffen.
Hinweis: Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung gezahlt, die Beitragsnummer ist jedoch personenbezogen. Zieht eine angemeldete Person aus, nimmt sie die Beitragsnummer mit. Zahlt die in der Wohnung verbleibende Person weiterhin für diese Beitragsnummer, dann zahlt sie nicht für ihre eigene Wohnung, sondern für die neue Wohnung der ausgezogenen Person. Damit die eigene Wohnung korrekt erfasst wird, muss die verbleibende Person die Wohnung selbst neu anmelden. Andernfalls drohen Nachforderungen.
Verfahrensablauf
Die Abmeldung können Sie online oder schriftlich übermitteln.
Sie benötigen für die Abmeldung Ihre Beitragsnummer.
Fristen
Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.
Kosten
- Es fallen keine Kosten an.
Stand:11.11.2025
Redaktionell verantwortlich:Bayerische Staatskanzlei
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt