Kommunale berufliche Schule; Beantragung eines Zuschusses für Lehrpersonal
            
            
                
                    
                        Für kommunale berufliche Schulen gewährt der Staat einen Zuschuss zum Lehrpersonal (Lehrpersonalzuschuss).
                     
                 
                
                    Beschreibung
                    
                        Der Zuschuss ist pauschalisiert und wird auf der Grundlage der Summe der gehaltenen Unterrichtswochenstunden berechnet. Die Förderhöhe liegt für kommunale berufliche Schulen, abhängig von der Schulart bei 50 bis 70%.
                     
                    
                 
                
            
        
                
            
                Voraussetzungen
                
                    Den Lehrpersonalzuschuss erhalten kommunale berufliche Schulen.
                    
                
                
             
        
                
            
        
                
            
        
                
            
                Fristen
                
                    Anträge auf Gewährung eines Lehrpersonalzuschusses sind bis spätestens 1. April eines Jahres bei der zuständigen Regierung einzureichen.
                    
                
                
             
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
                Stand:28.07.2025
                 Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
                
    
  
             
            
            
                
                    
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