Bauprodukte; Beantragung der Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle
Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen tragen als unparteiliche Drittstellen dazu bei, dass Bauprodukte den Anforderungen entsprechen und sicher verwendet werden können. Um als solche tätig zu werden, ist eine Anerkennung erforderlich.
Beschreibung
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für eine Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle - und ggf. deren Zweitniederlassung - nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) sind in der Bauprodukte- und Bauartenverordnung (BauPAV) geregelt.
Die beantragende Stelle muss über die technischen Voraussetzungen zur Durchführung der beantragten Tätigkeiten als PÜZ-Stelle und über das erforderliche qualifizierte Personal verfügen.
Weiterhin muss die beantragende Stelle die Gewähr dafür bieten, dass sie, insbesondere der Leiter/die Leiterin und der Stellvertreter/die Stellvertreterin, unparteilich ist.
Verfahrensablauf
Ihren Antrag und die dazugehörigen Unterlagen senden Sie bitte die zuständige Anerkennungsbehörde, das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt).
Fristen
Die Anerkennungsbehörde entscheidet innerhalb von drei Monaten nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen. Sie kann diese Frist um bis zu zwei Monate verlängern. Die Verlängerung ist zu begründen und dem Antragsteller vor Ablauf der ursprünglichen Frist mitzuteilen.
Erforderliche Unterlagen
-
Angabe, auf welche Tätigkeit sich die Anerkennung beziehen soll
Prüf-, Überwachung- und/oder Zertifizierungsstelle und ggf. ob als Zweitniederlassung
-
Angaben zum Bauprodukt oder zur Bauart, für die eine Anerkennung beantragt wird
z.B. lfd. Nr. der Bayerischen Technischen Baubestimmungen (BayTB) Kapitel C 2, C 3 oder C 4, lfd. Nr. des Teiles 1 des Verzeichnisses der Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen nach den Landesbauordnungen (PÜZ-Verzeichnis) bei Bauprodukten mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung, lfd. Nr. des Teiles 5 bzw. 6 des PÜZ-Verzeichnisses bei Beantragung von dort benannten Antragsgegenständen
-
Angaben zur Person und Qualifikation
- Nachweis eines geeigneten Hochschulabschlusse
- Darstellung des fachlichen Werdeganges bezogen auf die beantragte Tätigkeit als Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle
-
Angaben über wirtschaftliche und rechtliche Verbindungen der antragsstellenden natürlichen oder juristischen Person, des Leiters/der Leiterin, des Stellvertreters/der Stellvertreterin und der Beschäftigten zu einzelnen Herstellern und Anwendern
-
Angaben zu den Räumlichkeiten und zur technischen Ausstattung
-
Angabe des Geburtsdatums des Leiters/der Leiterin und des Stellvertreters/der Stellvertreterin
-
Angaben zu möglichen Unterauftragnehmern
-
einschlägige Zulassungen und Akkreditierungen aus anderen Staaten
Kosten
- Kostenrahmen: 500 bis 10.000 Euro
Stand:24.09.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt