Kreisumlage; Erhebung

Die Landkreise erheben bei ihren kreisangehörigen Gemeinden eine Kreisumlage.

Beschreibung

Fristen

Die Kreisumlage wird zu Lasten der kreisangehörigen Gemeinden mit einem Zwölftel ihres Jahresbetrags am 25. eines jeden Monats fällig.

Eine Erhöhung der Umlagesätze muss vom Kreistag vor dem 1. Juni beschlossen sein.

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:09.09.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

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