Kommunale Straßen- und Brückenbauvorhaben; Beantragung einer Zuwendung nach dem Kommunalen Sonderbaulastprogramm
Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für Baumaßnahmen an Staatsstraßen, sowie für den Bau von selbständigen Radwegen und für Maßnahmen zur Verbesserung von Barrierefreiheit und Zuwegung vom Individual- zum öffentlichen Verkehr.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Die übrige Finanzierung des Vorhabens oder eines Bauabschnittes mit eigener Verkehrsbedeutung muss gewährleistet sein.
- Das Vorhaben muss nach Art und Umfang zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich sein.
- Das Vorhaben muss bau- und verkehrstechnisch einwandfrei sein, den Naturhaushalt, das Landschaftsbild und Flächen so weit wie möglich schonend und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant sein.
- Die Belange von Menschen mit Behinderungen oder mit Mobilitätseinschränkungen müssen berücksichtigt sein.
- Eine Förderung nach Art. 13f BayFAG ist nur dann möglich, wenn die zuwendungsfähigen Kosten die Bagatellgrenze von 50.000 Euro übersteigen.
- Das Förderkontingent für neu in das Programm aufzunehmende Projekte ist begrenzt. Wenn die Fördernachfrage die zur Verfügung stehenden Ausgabemittel übersteigt, werden die anderen Fördertatbestände gegenüber den Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit und Zuwegung sowie gegenüber Planungen im Hinblick auf Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit an Bahnstationen vorrangig finanziert.
- Vorhaben an Staatsstraßen sind frühzeitig mit dem zuständigen Staatlichen Bauamt abzustimmen.
Verfahrensablauf
Der Förderantrag ist bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen.
Fristen
Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen sein.
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Vorlage von Anträgen auf Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Art. 13f BayFAG eine Vorlagefrist besteht. Anträge sind bis spätestens 1. September des dem Förderbeginn vorausgehenden Jahres einzureichen.
Erforderliche Unterlagen
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Antragsformular (Muster 1 a zu Art. 44 BayHO)
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ein in Anlehnung an die Richtlinien für die Entwurfsgestaltung im Straßenbau (RE) aufgestellter Entwurf
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Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten (Muster 1 der RZStra)
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Angaben zu den finanziellen Verhältnissen (Muster 2a bzw. 2b zu Art. 44 BayHO)
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Nachprüfbare Berechnung oder/und Erläuterung über die Kostenbeteiligung Dritter
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Sonderbaulastvereinbarung
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Nachweis über die Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen
Stand:26.07.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
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