Kommunale Auszeichnung; Ehrung durch die Gemeinde

Die Gemeinden können verdiente Bürger mit eigenen Auszeichnungen ehren.

Beschreibung

Voraussetzungen

Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts setzt voraus, dass die zu ehrende Person sich besondere Verdienste um die Gemeinde selbst erworben haben muss. Das können Verdienste materieller oder ideeller Art sein. Die Voraussetzungen für andere Ehrungen durch die Gemeinde sind nicht allgemein bestimmt; sie können in einer Satzung geregelt werden.

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Regionale Ergänzung (Landeshauptstadt München)

Stand:08.02.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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