Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr; Beantragung einer Fahrerbescheinigung

Wenn Sie Fahrpersonal aus Nicht-EU-Staaten beschäftigen, müssen Sie für diese eine Fahrerbescheinigung beantragen.

Beschreibung

Wer als Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs mit Gemeinschaftslizenzen Fahrpersonal einsetzt, das nicht einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder einem Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz angehört, benötigt jeweils eine Fahrerbescheinigung für die betroffenen Personen. Diese wird durch das Unternehmen für das Fahrpersonal beantragt.

Die Regelung dient als Nachweis, dass keine illegale oder missbräuchliche Beschäftigung von Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten erfolgt.

Die Fahrerbescheinigung berechtigt das Fahrpersonal, das Fahrzeug im Auftrag des Güterkraftverkehrsunternehmens innerhalb der EU zu führen. Sie wird für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erteilt. Sie kann aber auch auf einen kürzeren Zeitraum befristet werden, wenn der Aufenthaltstitel oder der Reisepass früher ablaufen. Wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird, muss die Fahrerbescheinigung an die Genehmigungsbehörde zurückgegeben werden. 

Das Fahrpersonal muss die Original-Fahrerbescheinigung bei jeder Fahrt mit sich führen. Eine beglaubigte Abschrift der Fahrerbescheinigung ist in den Geschäftsräumen des Unternehmens aufzubewahren.

Erforderliche Unterlagen

  • Gemeinschaftslizenz des antragstellenden Unternehmens

  • folgende Unterlagen des Fahrpersonals als Kopie:

    • Führerschein
    • Reisepass
    • Aufenthaltsgenehmigung
    • Arbeitserlaubnis
    • Sozialversicherungsausweis

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Landratsamt München)

  • Fahrerbescheinigung für Beschäftigte aus Drittstaaten beantragen

    Alle Unternehmen, die Fahrer aus einem sog. Drittstaat (z. B. aus der Türkei) im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr einsetzen, benötigen eine Fahrerbescheinigung. Sie können die Leistung auch online beantragen.

  • Güterkraftverkehrsgenehmigung beantragen

    Wer mit einem Fahrzeug von über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht entgeltlich oder geschäftsmäßig Güter befördert, benötigt hierfür eine Erlaubnis. Sie benötigen eine „nationale Erlaubnis“, wenn Sie Transportfahrten ausschließlich innerhalb Deutschlands durchführen. Sie benötigen eine „EU-Lizenz“, wenn Sie Transportfahrten innerhalb Deutschlands und über die Landesgrenze hinaus durchführen. Diese Leistung kann online beantragt werden.

Stand:31.07.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
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