Schulen; Schulärztliche Beratungen

Eltern und Schulleitung können beim Gesundheitsamt um eine schulärztliche Beratung bitten, wenn bei Schülerinnen und Schülern Probleme festgestellt werden, die gesundheitlich bedingt sein könnten oder zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen könnten.

Beschreibung

Verfahrensablauf

Schulleitung, Beratungslehrer und Eltern können formlos, aber schriftlich um eine schulärztliche Beratung bitten. Aus dem Antrag muss der Grund für die schulärztliche Beratung ersichtlich sein.

Stand:22.01.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

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