Vertragsnaturschutzprogramm; Beantragung einer Zuwendung

Die besonders naturverträgliche Bewirtschaftung von ökologisch wertvollen Flächen wird gezielt honoriert.

Beschreibung

Verfahrensablauf

Die Antragsberechtigten können innerhalb des jährlich festgelegten Antragszeitraums (Januar bis Februar) beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einen Förderantrag stellen. Vorab ist ein Beratungsgespräch an der unteren Naturschutzbehörde vorgesehen, bei dem die geeigneten Maßnahmen erörtert und festgelegt werden.

Stand:05.03.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

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