Eltern- und Familienbildung; Inanspruchnahme von Angeboten

Durch Inanspruchnahme von Eltern- und Familienbildungsangeboten sollen Eltern, alleinerziehende Mütter und Väter, Pflegeeltern sowie werdende Mütter und Väter in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt werden.

Beschreibung

Stand:29.10.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

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