Erwerbsminderungsrente; Beantragung
Wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr arbeiten können, können Sie in vielen Fällen Erwerbsminderungsrente erhalten.
Beschreibung
Voraussetzungen
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Sie können wegen Krankheit oder Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
- weniger als 3 Stunden täglich arbeiten (volle Erwerbsminderung) oder
- mindestens 3 Stunden, aber weniger als 6 Stunden täglich arbeiten (teilweise Erwerbsminderung)
- Ausnahme: Wenn Sie aus medizinischer Sicht teilweise erwerbsgemindert sind und arbeitslos sind, weil es keinen leistungsgerechten Teilzeitarbeitsplatz gibt, können Sie unter Umständen ebenfalls eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten.
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Sie können Ihre Erwerbsfähigkeit nicht wieder verbessern durch
- eine medizinische Rehabilitation oder
- eine berufliche Rehabilitation, zum Beispiel Umschulungen oder Arbeitshilfen
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Sie haben die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht. Das ist der Zeitpunkt, ab dem Sie die reguläre Regelaltersrente beziehen können.
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Sie waren mindestens 5 Jahre rentenversichert (allgemeine Wartezeit)
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Sie haben in den letzten 5 Jahren vor Ihrer Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt.
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Ausnahme: Wenn Sie die 5 Jahre Wartezeit bereits vor dem 1. Januar 1984 erfüllt haben, können Sie auch ohne die 3 Jahre Pflichtbeiträge rentenberechtigt sein. Voraussetzung ist, dass in der Zeit vom 1. Januar 1984 bis zum Eintritt Ihrer Erwerbsminderung jeder Kalendermonat mit sogenannten Anwartschaftserhaltungszeiten belegt ist, zum Beispiel auch durch Zeiten freiwilliger Beiträge oder unter bestimmten Voraussetzungen Zeiten der Arbeitslosigkeit.
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Zur allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren zählen:
- Beitragszeiten (Pflicht- und freiwillige Beiträge),
- Ersatzzeiten,
- Kindererziehungszeiten,
- Zeiten aus dem Versorgungsausgleich und dem Rentensplitting unter Eheleuten,
- Zeiten geringfügiger Beschäftigung mit Beitragszahlung des Arbeitgebers und
- Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger von der Versicherungspflicht befreiten Beschäftigungen.
- Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren auch vorzeitig erfüllen, zum Beispiel wenn Sie wegen eines Arbeitsunfalls vermindert erwerbsfähig geworden sind).
Erwerbsminderung für Menschen mit Behinderung
Wenn Sie vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren nicht erfüllt haben, gibt es trotzdem die Möglichkeit eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zu bekommen: Sie müssen dann
- die Wartezeit von 20 Jahren erfüllen, beispielsweise 20 Jahre in einer Werkstatt für behinderte Menschen gearbeitet haben und
- ununterbrochen voll erwerbsgemindert geblieben sein.
Verfahrensablauf
Die Erwerbsminderungsrente können Sie schriftlich, persönlich oder per Onlineverfahren beantragen.
Tipp: Bevor Sie Ihren Antrag stellen, können Sie sich von der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.
Schriftlicher Rentenantrag:
- Laden Sie das Formularpaket zur Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung herunter. Füllen Sie den Antrag auf Versichertenrente und die darin genannten Formulare vollständig aus und stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen.
- Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag können Sie mit den erforderlichen Unterlagen entweder
- per Post an die Deutschen Rentenversicherung senden oder
- in einer der örtlichen Beratungsstellen abgeben.
- Wenn Ihr Rentenantrag eingetroffen ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
- Die Deutsche Rentenversicherung prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und fordert bei Bedarf fehlende Unterlagen an.
- Die Deutsche Rentenversicherung prüft die Voraussetzungen für Ihren Rentenanspruch und den Versicherungsverlauf auf Vollständigkeit. Gegebenenfalls klärt sie Lücken im Versicherungsverlauf.
- Die Deutsche Rentenversicherung prüft anhand Ihrer Angaben und eingereichten Unterlagen Ihre Erwerbsminderung. Sofern es für die Beurteilung notwendig ist, werden weitere medizinische Unterlagen angefordert, beispielsweise Befundberichte oder Gutachten.
- Die Deutsche Rentenversicherung klärt weitere Sachverhalte, zum Beispiel Ihr Krankenversicherungsverhältnis, ob Sie hinzuverdienen oder eine andere Rente erhalten.
- Wenn Sie einen Anspruch auf die Rente wegen Erwerbsminderung haben, erhalten Sie einen Rentenbescheid mit Angaben zum Beginn, zur Aufnahme der laufenden Zahlung und zur Höhe. Des Weiteren werden Sie über Ihre Rechte und Pflichten informiert.
- Wenn Sie keinen Anspruch auf die Rente wegen Erwerbsminderung haben, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit dem Grund für die Ablehnung.
Rentenantrag per Online-Verfahren:
- Gehen Sie auf das Online-Portal der Deutschen Rentenversicherung und melden Sie sich an. Dazu können Sie Ihre Signaturkarte, Ihren Personalausweis mit elektronischem Identitätsnachweis oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel nutzen.
- Füllen Sie den Antrag aus und laden Sie die notwendigen Unterlagen hoch. Danach senden Sie Ihren Rentenantrag online ab.
- Wenn Ihr Rentenantrag eingetroffen ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
- Die Deutsche Rentenversicherung prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und fordert bei Bedarf fehlende Unterlagen an.
- Die Deutsche Rentenversicherung prüft die Voraussetzungen für Ihren Rentenanspruch und den Versicherungsverlauf auf Vollständigkeit. Gegebenenfalls klärt sie Lücken im Versicherungsverlauf.
- Die Deutsche Rentenversicherung prüft anhand Ihrer Angaben und eingereichten Unterlagen Ihre Erwerbsminderung. Sofern es für die Beurteilung notwendig ist, werden weitere medizinische Unterlagen angefordert (beispielsweise Befundberichte oder Gutachten).
- Die Deutsche Rentenversicherung klärt weitere Sachverhalte, zum Beispiel Ihr Krankenversicherungsverhältnis, ob Sie hinzuverdienen oder eine andere Rente erhalten.
- Wenn Sie einen Anspruch auf die Rente wegen Erwerbsminderung haben, erhalten Sie einen Rentenbescheid mit Angaben zum Beginn, zur Aufnahme der laufenden Zahlung und zur Höhe. Des Weiteren werden Sie über Ihre Rechte und Pflichten informiert.
- Wenn Sie keinen Anspruch auf die Rente wegen Erwerbsminderung haben, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit dem Grund für die Ablehnung.
Persönlicher Antrag im Beratungsgespräch:
- Stellen Sie die benötigten Unterlagen zur Antragstellung zusammen und vereinbaren Sie einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
- Im Beratungsgespräch wird Ihr Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung in der Regel gleich elektronisch aufgenommen und online weitergeleitet.
- Wenn Ihr Rentenantrag eingetroffen ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
- Die Deutsche Rentenversicherung prüft den Antrag auf Vollständigkeit und fordert bei Bedarf fehlende Unterlagen an.
- Die Deutsche Rentenversicherung prüft die Voraussetzungen für Ihren Rentenanspruch und Ihren Versicherungsverlauf auf Vollständigkeit. Gegebenenfalls klärt sie Lücken im Versicherungsverlauf.
- Die Deutsche Rentenversicherung prüft anhand Ihrer Angaben und eingereichten Unterlagen Ihre Erwerbsminderung. Sofern es für die Beurteilung notwendig ist, werden weitere medizinische Unterlagen angefordert (beispielsweise Befundberichte oder Gutachten).
- Die Deutsche Rentenversicherung klärt weitere Sachverhalte, zum Beispiel Ihr Krankenversicherungsverhältnis, ob Sie hinzuverdienen oder eine Unfallrente erhalten.
- Wenn Sie einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung haben, erhalten Sie einen Rentenbescheid mit Angaben zum Beginn, zur Aufnahme der laufenden Zahlung und zur Höhe. Des Weiteren werden Sie über Ihre Rechte und Pflichten informiert.
- Wenn Sie keinen Anspruch auf die Rente wegen Erwerbsminderung haben, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit dem Grund für die Ablehnung.
Den Rentenantrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine entsprechende Vollmacht bei der Deutschen Rentenversicherung ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sie sich ausschließlich an Ihre bevollmächtigte Person.
Fristen
Unbefristete Renten:
- Wenn Sie den Rentenantrag in den ersten 3 Monaten nach Eintritt der Erwerbsminderung stellen, beginnt Ihre Rente ab dem ersten Tag des Monats, der auf den Eintritt Ihrer Erwerbsminderung folgt. Stellen Sie Ihren Antrag später, wird die Rente erst ab Beginn des Antragsmonats gezahlt.
Befristete Renten:
- Eine befristete Rente beginnt im Regelfall frühestens mit dem siebten Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung. Es reicht aus, wenn Sie die Rente bis Ablauf dieses siebten Kalendermonats beantragen. Stellen Sie Ihren Antrag später, wird die Rente erst ab Beginn des Antragsmonats gezahlt.
- Wenn die Feststellung der vollen Erwerbsminderung dazu führt, dass Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Krankentagegeld endet, kann Ihre Rente wegen voller Erwerbsminderung bereits vor dem siebten Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung beginnen.
Bearbeitungsdauer
in der Regel etwa 4-5 Monate
Stand:26.08.2022
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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