Freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung; Beantragung
In der gesetzlichen Rentenversicherung können Sie – wenn Sie nicht schon pflichtversichert sind – auch freiwillig vorsorgen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung können Sie zahlen, wenn Sie
- dass 16. Lebensjahr vollendet haben und
- in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht der Versicherungspflicht unterliegen.
Dies gilt für jede Person, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Die Voraussetzungen gelten zusätzlich für Deutsche, die Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben.
Verfahrensablauf
Ihren Antrag können Sie online, persönlich oder schriftlich stellen.
Online-Antrag:
- Nutzen Sie bitte den im "Begrüßungsschreiben" enthaltenen Direktlink oder gehen Sie auf die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung.
- Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung (DRV) unter "Online-Dienste" finden Sie detaillierte Informationen zum Ablauf.
- Wenn Sie dem Link "Antrag stellen" folgen, werden Sie durch die weiteren Schritte geführt und können den gewünschten Antrag auswählen.
- Alternativ können Sie die Online-Dienste mit Registrierung nutzen. So sehen Sie zum Beispiel gleich, welche Versicherungszeiten bereits erfasst sind. Außerdem sparen Sie Zeit und müssen bereits bekannte Daten nicht erneut eingeben.
- Füllen Sie den Antrag vollständig aus und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
- Senden Sie Ihren Antrag online ab.
- Sie erhalten eine Sendebestätigung.
- Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.
Persönlicher Antrag:
- Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen für Ihren Antrag zusammen und vereinbaren Sie einen Termin mit der DRV.
- Bei der Online-Terminvereinbarung werden Ihre persönlichen Daten und nach Möglichkeit Ihre Versicherungsnummer benötigt.
- Sie können eine gewünschte Beratungsstelle und Ihren Wunschtermin auswählen. Je nach Verfügbarkeit freier Termine, erhalten Sie einen Vorschlag für einen verbindlichen Beratungstermin.
- In Ihrem persönlichen Gespräch wird Ihr Antrag elektronisch aufgenommen und online an den zuständigen Rentenversicherungsträger weitergeleitet.
- Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.
Schriftlicher Antrag:
- Gehen Sie auf die Internetseite der DRV.
- Laden Sie das gewünschte Antragsformular herunter.
- Sie können das Formular auch persönlich bei den Auskunfts- und Beratungsstellen abholen.
- Füllen Sie das Antragsformular aus, unterschreiben Sie es und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
- Senden Sie alle Unterlagen
- per Post an Ihren Rentenversicherungsträger oder
- geben Sie diese in einer der örtlichen Beratungsstellen ab.
- Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.
Ihren Antrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine Vollmacht bei der Rentenversicherung ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich die Rentenversicherung ausschließlich an die von Ihnen bevollmächtigte Person.
Wenn Sie Ihre Einwilligung zur elektronischen Kommunikation erteilen, kann der gesamte Schriftwechsel online erfolgen. Entweder nutzen Sie das elektronische Postfach unter den Online-Diensten mit Registrierung oder De-Mail.
Fristen
- Freiwillige Beiträge müssen bis zum 31.03. des Folgejahres – bezogen auf den Zeitraum für den sie gelten sollen – gezahlt sein.
- Fällt der 31.03. auf einen Sonn- oder deutschen gesetzlichen Feiertag oder auf einen Samstag, endet die Zahlungsfrist mit Ablauf des nächstfolgenden Werktages.
- Hierbei ist zu beachten, dass sich die Beitragswerte bei Beitragszahlungen in der Zeit vom 01.01. bis zum 31.03. für das Vorjahr ändern können.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel 1 Monat.
Rechtsbehelf
- Widerspruch.
Detaillierte Informationen können Sie dem Bescheid über die Zulassung oder Ablehnung zur freiwilligen Versicherung entnehmen. - Klage vor dem Sozialgericht.
Detaillierte Informationen können Sie dem Widerspruchsbescheid entnehmen.
Stand:21.10.2022
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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