Berufliche Schulen; Schulaufsichtliche Genehmigung von Baumaßnahmen

Für die Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten an beruflichen Schulen ist eine schulaufsichtliche Genehmigung erforderlich. Für die Erteilung sind die Regierungen zuständig.

Beschreibung

Stand:29.09.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
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Sachgebiet 42.1 - Berufliche Schulen für technische, gewerbliche, kaufmännische Berufe

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