Umsatzsteuer; Beantragung einer Bescheinigung für kulturelle Einrichtungen
Wenn Sie eine kulturelle Einrichtung betreiben, können Sie für Umsatzsteuerzwecke eine Bescheinigung beantragen.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Bescheinigung ist, dass durch die privaten Einrichtungen die gleichen kulturellen Aufgaben erfüllt werden, wie von vergleichbaren staatlichen und kommunalen Einrichtungen.
Verfahrensablauf
Eine Bescheinigung kann auch für zurückliegende Zeiträume erteilt werden. Dabei ist § 171 Abs. 10 Abgabenordnung zu beachten. Die konkrete Feststellung, für welche Umsatzsteuerfestsetzungen die Bescheinigung bzw. deren Aufhebung von Bedeutung ist, trifft das im Einzelfall zuständige Finanzamt.
Formulare
Regionale Ergänzung (Regierung von Niederbayern)
Online-Verfahren
Regionale Ergänzung (Regierung von Niederbayern)
Regionale Ergänzung (Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege)
Stand:12.01.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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