Wohngeld; Beantragung eines Miet- oder Lastenzuschusses

Haushalte mit geringem Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld als staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten erhalten. Der Antrag ist bei der Wohngeldbehörde (Landratsamt / kreisfreie Stadt) einzureichen, in deren Gebiet der Wohnraum liegt.

Beschreibung

Voraussetzungen

Um Wohngeld zu erhalten, muss die wohngeldberechtigte Person (siehe unter "Anspruchsberechtigte") einen Antrag stellen. 

Der Wohngeldantrag enthält Fragen nach den wesentlichen Angaben zur Feststellung des Wohngeldanspruchs. Die Angaben im Antrag sind mit den entsprechenden Nachweisen zu belegen.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Wohngeld ist zusammen mit den notwendigen Nachweisen bei dem Landratsamt oder der kreisfreien Stadt einzureichen, in dessen bzw. deren Gebiet der Wohnraum liegt, für den Wohngeld beantragt wird.

Soweit die zuständige Wohngeldbehörde bereits ein entsprechendes Online-Verfahren anbietet, ist auch eine digitale Antragstellung möglich. Übergangsweise werden derzeit von den Wohngeldbehörden unterschiedliche Online-Verfahren angeboten (unter "weiterführende Links"). Das Online-Verfahren „Antrag auf Wohngeld“ ermöglicht die Beantragung von Mietzuschuss und Lastenzuschuss sowie das Nachreichen von Unterlagen zu einem bereits gestellten Antrag. Das Online-Verfahren „Wohngeld – Antrag auf Mietzuschuss“ ermöglicht nur das Beantragen von Mietzuschuss.

Für die Auswahl der zuständigen Behörde ist unter "Ort auswählen" die Postleitzahl oder der Ort der Wohnung einzugeben, für die Wohngeld beantragt werden soll. Soweit vorhanden wird sodann das Online-Verfahren der zuständigen Behörde angezeigt. Wenn der Antrag nicht als Online-Verfahren zur Verfügung steht, ist der entsprechende Antragsvordruck (unter "Formulare") ausgefüllt und unterschrieben mit den zugehörigen Nachweisen bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Über den Antrag entscheidet das zuständige Landratsamt oder die kreisfreie Stadt (Wohngeldbehörde) mit einem schriftlichen Bescheid. Bei der Wohngeldbehörde werden auch nähere Auskünfte erteilt und Fragen beantwortet. Bewilligt wird das Wohngeld in der Regel für zwölf Monate ab dem Monat der Antragstellung. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich.

Fristen

Wohngeld wird grundsätzlich ab dem Ersten des Monats bewilligt, in dem der Antrag gestellt worden ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über das Bruttoeinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder

    (z. B. Verdienstbescheinigung, Rentenbescheid, Einkommensteuerbescheid)

  • bei Mietzuschuss: Nachweis über die Miete

    (z. B. Mietvertrag, Mietbescheinigung)

  • bei Lastenzuschuss: Nachweis über die Belastung für den Wohnraum

    (z. B. Nachweis über Belastung aus dem Kapitaldienst und aus der Bewirtschaftung)

  • Weitere Nachweise

    Ob darüber hinaus weitere Nachweise zur Bearbeitung des Antrags auf Miet- oder Lastenzuschuss benötigt werden, erfahren Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde.

Formulare

  • Formular, bayernweit: Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit:
  • Formular, bayernweit: Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit:
  • Formular, bayernweit:
  • Formular, bayernweit: Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Wohngeld
    Hinweis

    Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

Online-Verfahren

  • Wohngeld-Plus - Rechner

    Der Wohngeld-Plus - Rechner ermöglicht eine unkomplizierte und schnelle Berechnung des voraussichtlichen Wohngeldanspruchs. Der Wohngeld-Plus - Rechner dient lediglich einer ersten Orientierung. Eine rechtsverbindliche Auskunft zu einem eventuellen Wohngeldanspruch kann nur Ihre zuständige Wohngeldbehörde geben.

Kosten

  • keine

Rechtsbehelf

Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs

Wahlmöglichkeit: Widerspruchseinlegung oder unmittelbare Klageerhebung

Weiterführende Links

  • Wohngeld

    Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr zum Wohngeld

  • Wohngeld online beantragen

    Soweit die zuständige Wohngeldbehörde bereits einen entsprechenden Online-Wohngeldantrag anbietet, ist eine digitale Antragstellung möglich. Für die Auswahl der zuständigen Behörde ist unter "Ort auswählen" die Postleitzahl oder der Ort der Wohnung einzugeben, für die Wohngeld beantragt werden soll. Soweit vorhanden wird sodann das Online-Verfahren der zuständigen Behörde angezeigt.

    Übergangsweise werden derzeit von den Wohngeldbehörden unterschiedliche Online-Verfahren angeboten. Das Online-Verfahren „Antrag auf Wohngeld“ ermöglicht die Beantragung von Mietzuschuss und Lastenzuschuss sowie das Nachreichen von Unterlagen zu einem bereits gestellten Antrag. 

    Wenn der Antrag nicht als Online-Verfahren zur Verfügung steht, ist der entsprechende Antragsvordruck (unter "Formulare") ausgefüllt und unterschrieben mit den zugehörigen Nachweisen bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Stand:29.11.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
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