Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit; Beantragung
Wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr in Ihrem bisherigen Beruf arbeiten können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten. Sie müssen dazu vor dem 2.1.1961 geboren sein.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Sie sind vor dem 2.1.1961 geboren.
- Sie können wegen Krankheit oder Behinderung weniger als 6 Stunden täglich in Ihrem bisherigen Beruf arbeiten.
- Sie haben die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht. Das ist der Zeitpunkt, an dem Sie die reguläre Altersrente beziehen können.
- Sie waren mindestens 5 Jahre rentenversichert (allgemeine Wartezeit).
- Sie haben in den letzten 5 Jahren vor Ihrer Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt.
- Ausnahme: Wenn Sie die 5 Jahre Wartezeit bereits vor dem 1. Januar 1984 erfüllt haben, können Sie auch ohne die 3 Jahre Pflichtbeiträge rentenberechtigt sein.
- Voraussetzung ist, dass in der Zeit vom 1. Januar 1984 bis zum Eintritt Ihrer Erwerbsminderung jeder Kalendermonat mit sogenannten Anwartschaftserhaltungszeiten belegt ist, zum Beispiel auch durch Zeiten freiwilliger Beiträge oder unter bestimmten Voraussetzungen auch Zeiten der Arbeitslosigkeit.
- Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren auch vorzeitig erfüllen, zum Beispiel wenn Sie wegen eines Arbeitsunfalls erwerbsgemindert sind.
Verfahrensablauf
Eine Rente wegen Erwerbsminderung können Sie schriftlich, persönlich oder per Onlineverfahren beantragen. Im Zuge des Verfahrens prüft die Rentenversicherung, ob auch die "Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit" für Sie infrage kommt.
Tipp: Bevor Sie Ihren Antrag stellen, können Sie sich von der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.
Schriftlicher Rentenantrag:
- Laden Sie das Formularpaket zur Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung herunter. Füllen Sie den Antrag auf Versichertenrente und die darin genannten Formulare vollständig aus und stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen.
- Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag können Sie mit den erforderlichen Unterlagen entweder
- per Post an die Deutschen Rentenversicherung senden oder
- in einer der örtlichen Beratungsstellen abgeben.
- Wenn Ihr Rentenantrag eingetroffen ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
- Die Deutsche Rentenversicherung prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und fordert bei Bedarf fehlende Unterlagen an.
- Die Deutsche Rentenversicherung prüft die Voraussetzungen für Ihren Rentenanspruch und den Versicherungsverlauf auf Vollständigkeit. Gegebenenfalls klärt sie Lücken im Versicherungsverlauf.
- Die Deutsche Rentenversicherung prüft anhand Ihrer Angaben und eingereichten Unterlagen Ihre Erwerbsminderung. Wenn nötig fordert sie weitere medizinische Unterlagen an, beispielsweise Befundberichte oder Gutachten.
- Die Deutsche Rentenversicherung klärt weitere Sachverhalte, zum Beispiel Ihr Krankenversicherungsverhältnis, ob Sie hinzuverdienen oder eine andere Rente erhalten.
- Wenn Sie einen Anspruch auf die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit haben, erhalten Sie einen Rentenbescheid mit Angaben zum Beginn, zur Aufnahme der laufenden Zahlung und zur Höhe. Des Weiteren werden Sie über Ihre Rechte und Pflichten informiert.
- Wenn Sie keinen Anspruch auf die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit haben, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit dem Grund für die Ablehnung.
Rentenantrag per Online-Verfahren:
- Gehen Sie auf das Online-Portal der Deutschen Rentenversicherung und melden Sie sich an. Dazu können Sie Ihre Signaturkarte, Ihren Personalausweis mit elektronischem Identitätsnachweis oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel nutzen.
- Füllen Sie den Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung aus und laden Sie die notwendigen Unterlagen hoch. Danach senden Sie Ihren Rentenantrag online ab.
- Wenn Ihr Rentenantrag eingetroffen ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
- Die Deutsche Rentenversicherung prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und fordert bei Bedarf fehlende Unterlagen an.
- Die Deutsche Rentenversicherung prüft die Voraussetzungen für Ihren Rentenanspruch und den Versicherungsverlauf auf Vollständigkeit. Gegebenenfalls klärt sie Lücken im Versicherungsverlauf.
- Die Deutsche Rentenversicherung prüft anhand Ihrer Angaben und eingereichten Unterlagen Ihre Erwerbsminderung. Wenn nötig fordert sie weitere medizinische Unterlagen an, beispielsweise Befundberichte oder Gutachten.
- Die Deutsche Rentenversicherung klärt weitere Sachverhalte, zum Beispiel Ihr Krankenversicherungsverhältnis, ob Sie hinzuverdienen oder eine andere Rente erhalten.
- Wenn Sie einen Anspruch auf die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit haben, erhalten Sie einen Rentenbescheid mit Angaben zum Beginn, zur Aufnahme der laufenden Zahlung und zur Höhe. Des Weiteren werden Sie über Ihre Rechte und Pflichten informiert.
- Wenn Sie keinen Anspruch auf die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit haben, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit dem Grund für die Ablehnung.
Persönlicher Antrag im Beratungsgespräch:
- Stellen Sie die benötigten Unterlagen zur Antragstellung zusammen und vereinbaren Sie einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
- Im Beratungsgespräch wird Ihr Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung in der Regel gleich elektronisch aufgenommen und online weitergeleitet.
- Wenn Ihr Rentenantrag eingetroffen ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
- Die Deutsche Rentenversicherung prüft den Antrag auf Vollständigkeit und fordert bei Bedarf fehlende Unterlagen an.
- Die Deutsche Rentenversicherung prüft die Voraussetzungen für Ihren Rentenanspruch und Ihren Versicherungsverlauf auf Vollständigkeit. Gegebenenfalls klärt sie Lücken im Versicherungsverlauf.
- Die Deutsche Rentenversicherung prüft anhand Ihrer Angaben und eingereichten Unterlagen Ihre Erwerbsminderung. Wenn nötig fordert sie weitere medizinische Unterlagen an.
- Die Deutsche Rentenversicherung klärt weitere Sachverhalte, zum Beispiel Ihr Krankenversicherungsverhältnis, ob Sie hinzuverdienen oder eine Unfallrente erhalten.
- Wenn Sie einen Anspruch auf die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit haben, erhalten Sie einen Rentenbescheid mit Angaben zum Beginn, zur Aufnahme der laufenden Zahlung und zur Höhe. Des Weiteren werden Sie über Ihre Rechte und Pflichten informiert.
- Wenn Sie keinen Anspruch auf die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit haben, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit dem Grund für die Ablehnung.
Den Rentenantrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine entsprechende Vollmacht bei der Deutschen Rentenversicherung ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sie sich ausschließlich an Ihre bevollmächtigte Person.
Fristen
Unbefristete Renten:
- Wenn Sie den Rentenantrag in den ersten 3 Monaten nach Eintritt der Erwerbsminderung stellen, beginnt Ihre Rente ab dem ersten Tag des Monats, der auf den Eintritt Ihrer Erwerbsminderung folgt. Stellen Sie Ihren Antrag später, wird die Rente erst ab Beginn des Antragsmonats gezahlt.
Befristete Renten:
- Eine befristete Rente beginnt in der Regel frühestens mit dem siebten Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung. Es reicht aus, wenn Sie die Rente bis Ablauf dieses siebten Kalendermonats beantragen. Stellen Sie Ihren Antrag später, wird die Rente erst ab Beginn des Antragsmonats gezahlt.
Bearbeitungsdauer
in der Regel etwa 4-5 Monate.
Hinweis: Während des Rentenverfahrens haben Sie in aller Regel Anspruch auf Lohn oder Krankengeld. Ist Ihr Anspruch auf Krankengeld ausgeschöpft, sollten Sie sich – auch wenn Ihr Arbeitsverhältnis fortbesteht – bei Ihrer Arbeitsagentur melden. Bis zur Entscheidung der Rentenversicherung können Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
Stand:18.02.2023
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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