Baurecht; Erlass örtlicher Bauvorschriften

Mittels örtlicher Bauvorschriften kann die Gemeinde bzw. Stadt insbesondere die Gestaltung von Gebäuden (z. B. Dachform, Materialien usw.), Werbeanlagen und Grundstücken (z. B. Einfriedungen, Begrünung usw.) regeln.

Beschreibung

Stand:06.02.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Wappen der Gemeinde Wallgau

Für Sie zuständig

Gemeinde Wallgau
Bauverwaltung

Hausanschrift
Mittenwalder Str. 8
82499 Wallgau

Adresse in Karte anzeigen Autoroute planen. ??common.bayernFahrplan.linkText_de??

Postanschrift
Mittenwalder Str. 8
82499 Wallgau

Telefon
+49 (0)8825 9250-25

Telefax
+49 (0)8825 9250-44

Cookies deaktiviert
Bitte beachten Sie, dass zur Benutzung der Plattform "home.content.epf.caption" die Verwendung von Cookies und Javascript erforderlich ist. Bitte kontrollieren Sie dahingehend Ihre Browsereinstellungen.

Sichere Online-Kommunikation