Bayerischer Landtag; Einreichung einer Petition

Alle Bewohner Bayerns haben das Recht, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Behörden oder an den Landtag zu wenden.

Beschreibung

Voraussetzungen

Prüfen Sie zunächst, ob der Bayerische Landtag für Ihr Anliegen zuständig ist! Das bayerische Parlament behandelt alle Eingaben und Beschwerden, die bayerische Gesetze und Behörden betreffen. Aber auch Petitionen, die sich gegen Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Gemeinden, Universitäten) richten, unterliegen der Prüfung durch den Landtag, soweit die staatliche Aufsicht über diese Körperschaften reicht. Beachten Sie, dass Eingaben, die ein Handeln von Behörden des Staates oder sonstiger Träger öffentlicher Verwaltung fordern, erst dann behandelt werden, wenn zuvor ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Behörde eingereicht wurde.

Sie sehen: Entscheidend ist die Frage, ob der bayerische Gesetzgeber oder die bayerische Verwaltung für den Gegenstand der Petition verantwortlich ist. Umgekehrt ist der Bayerische Landtag nicht Ihr Ansprechpartner für Beschwerden, wenn sich Ihre Eingabe beispielsweise gegen Behörden anderer Bundesländer oder des Bundes richtet. In solchen Fällen wenden Sie sich bitte an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags (Postanschrift: Deutscher Bundestag, Petitionsausschuss, Platz der Republik 1, 11011 Berlin; E-Mail: vorzimmer.peta@bundestag.de) oder des jeweiligen Bundeslandes.

Beachten Sie, dass Petitionen, die rechtskräftig abgeschlossene Gerichtsverfahren betreffen, grundsätzlich nicht zulässig sind. Der Grund dafür ist: Die Bayerische Verfassung und das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland garantieren die Unabhängigkeit der Rechtsprechung. Gerichtsurteile und -beschlüsse können Sie nur auf dem Wege der dafür vorgesehenen Rechtsmittelverfahren prüfen lassen.

Wenn Sie Zweifel haben, ob Ihre Angelegenheit im Wege einer Eingabe an den Landtag geprüft werden kann, können Sie telefonisch in der Zentralstelle für Petitionen des Landtagsamtes unter Telefonnummer (089) 41 26 22 27 nachfragen.

Verfahrensablauf

Reichen Sie Ihre Petition direkt und unkompliziert mit Ihren Anlagen online ein (den Link zur Online-Petition finden Sie unter "Online-Verfahren") und vermeiden Sie dadurch Postlaufzeiten.

Sie können Ihre Petition auch schriftlich per Post oder per Fax einreichen (das Formular finden Sie unter "Formulare"). Beachten Sie dabei unbedingt, dass Sie die Petition unterschreiben und Ihren vollständigen Namen und Adresse angeben. Anonyme oder nicht unterschriebene Petitionen können nicht bearbeitet werden bzw. führen zu Verzögerung in der weiteren Bearbeitung.

Ihre Petition wird in einem Fachausschuss oder im Petitionsausschuss behandelt werden.

Damit sich die Abgeordneten des zuständigen Ausschusses ein umfassendes Bild von Ihrem Anliegen machen können, ist es hilfreich, wenn Sie Ihrer Petition die wesentlichen Unterlagen (z.B. Schriftverkehr mit der Behörde) in Kopie beifügen. Bei einer Online-Petition haben Sie die Möglichkeit Ihre Anlagen direkt an uns mitzusenden. Erst wenn alle Unterlagen vorliegen, kann Ihre Petition bearbeitet werden!

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • ggf. Schriftverkehr mit der Behörde

Formulare

  • Formular, bayernweit: Papier-Petition
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Online-Verfahren

Kosten

  • Das Verfahren für kostenfrei.

Weiterführende Links

  • Petitionen an den Bayerischen Landtag

    Alle Bewohner Bayerns haben das Recht, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Behörden oder an den Landtag zu wenden.

  • Petition an den Deutschen Bundestag

    Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten. Diese Petitionen können höchstpersönliche Angelegenheiten betreffen, aber auch Forderungen von allgemeinpolitischer Bedeutung (z. B. Bitten zur Gesetzgebung) zum Inhalt haben.

  • Beschwerde über Organe und Institutionen der EU

    Der Europäische Bürgerbeauftragte untersucht Beschwerden über die Organe und Institutionen der Europäischen Union (EU). Sie können sich beim Bürgerbeauftragten über Missstände in der Verwaltungstätigkeit dieser Organe und Institutionen beschweren.

Stand:16.05.2024

Redaktionell verantwortlich:Landtagsamt

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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