Luftreinhaltepläne; Erstellung

Bei der Überschreitung von Immissionsgrenzwerten von Luftschadstoffen müssen Luftreinhaltepläne mit geeigneten Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen erstellt werden.

Beschreibung

Regionale Ergänzung (Regierung von Oberbayern)

Hinweis zur Zuständigkeit für die Luftreinhalteplanung: In Oberbayern sind die Stadt Ingolstadt und die Landeshauptstadt München selbst für die Aufstellung von Luftreinhalteplänen nach § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zuständig. Für Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von 100.000 und darunter verbleibt die Zuständigkeit für die Aufstellung von Luftreinhalteplänen bei der Regierung von Oberbayern.

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Regionale Ergänzung (Regierung von Oberbayern)

Stand:17.08.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

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