Hier finden Sie Informationen darüber, welche Genehmigungen, Anzeigen oder Erklärungen für die Aufnahme Ihrer Tätigkeit erforderlich sind.
Als EU-Ausländer oder Gleichgestellter erhalten Sie Informationen über Formalitäten für Aufnahme und Ausübung Ihrer Tätigkeit bei Ihrem Einheitlichen Ansprechpartner. Über diesen können Sie auch notwendige Behördenkontakte abwickeln.
Wie erreichen Sie die Einheitlichen Ansprechpartner in Bayern und anderen Ländern Deutschlands bzw. die bayerischen Behörden und Gerichte?
Hier finden Sie weiterführende Informationen, insbesondere auch zur Gründung von Unternehmen.




