Adressen der Einheitlichen Ansprechpartner in Bayern
Die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners werden in Bayern von den Kammern der von der Dienstleistungsrichtlinie betroffenen gewerblichen und freien Berufe übernommen. Existiert für Ihren Beruf keine eigene Kammer betreut Sie die örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer.
Zusätzlich erfüllen auch bestimmte Landkreise und kreisfreie Städte für ihr Gebiet die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners.
Klicken Sie auf die Sie interessierende Region, um weitere Informationen zum jeweiligen Einheitlichen Ansprechpartner zu bekommen. Soweit mehrere Einheitliche Ansprechpartner für Sie zuständig sind, können Sie einen auswählen.