Veredlung von Textilien und Bekleidung (13.30.0.00)

Wenn Sie einen Standort wählen, werden Ihnen ggf. die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners und der zuständigen Stelle sowie lokal gültige Informationen angezeigt.

Die folgenden Formalitäten werden von zuständigen Stellen erbracht und können ggf. auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Bitte legen Sie den Standort über Auswahl ändern fest. Wenn Sie "Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner für ..." klicken (soweit vorhanden), werden Ihnen die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners angezeigt. Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle(n) werden Ihnen bei Aufruf der Formalität angezeigt.

Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie

Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie

Für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung sind stets folgende spezifisch auf die Dienstleistung bezogenen Formalitäten (Genehmigungen und Anzeigen) zu beachten:

  • Handwerk; Feststellung der Erforderlichkeit der handwerklichen Eintragung

    Für Ihr Vorhaben kann eine handwerksrechtliche Genehmigung oder Anzeige erforderlich sein. Damit die Handwerkskammer entscheiden kann, ob Ihr Vorhaben einen Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle und/oder lediglich eine Anzeige erfordert, füllen Sie bitte zunächst den Auskunftsbogen über die Betriebsverhältnisse aus (siehe unter “Formulare”). Die zuständige Handwerkskammer wird sich nach der Prüfung mit Ihnen in Verbindung setzen.

  • Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung durch Nicht-EU-Bürger

    Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung des Betriebs.

Betriebsstättenbezogene Formalitäten

Betriebsstättenbezogene Formalitäten

Neben den spezifisch auf die Dienstleistung bezogenen Anforderungen können sich für die jeweilige Betriebstätte Genehmigungs- und/oder Anzeigepflichten aus sonstigen Rechtsbereichen ergeben, die aber NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können.

In Betracht kommen insbesondere Anforderungen aus den Bereichen Baurecht, Straßenrecht, Immissionsschutzrecht, Wasserrecht, Abfallrecht, Denkmalschutzrecht und Waldrecht.

Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern

Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern

Wenn Sie einen Mitarbeiter einstellen wollen, haben Sie mit Beginn der Beschäftigung die nachfolgenden Schritte zu erledigen. Diese Formalitäten können NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

Endet das Arbeitsverhältnis, müssen Sie dies den Stellen, bei denen Sie den Arbeitnehmer gemeldet haben, ebenfalls mitteilen.

Steuerrechtliche Formalitäten

Steuerrechtliche Formalitäten

Bitte beachten Sie bei der Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung auch folgende steuerrechtlichen Anforderungen, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können:

Persönliche Formalitäten

Persönliche Formalitäten

Wir möchten Sie außerdem auf folgende personenbezogenen Formalitäten hinweisen, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können: 

  • Wohnsitz; Anmeldung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.

  • Nationales Visum; Beantragung und Verlängerung

    Für die Einreise zu längerfristigen Aufenthalten (über 90 Tagen) oder Aufenthalten, die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit führen, benötigen visumpflichtige Ausländer ein nationales Visum.

Kennzeichen und Schlüsselbegriffe der Dienstleistung

Diese Dienstleistung umfasst die Veredlung von Textilien und Bekleidung, z. B. durch Bleichen, Färben, Appretieren und ähnliche Verfahren.

Diese Dienstleistung umfasst:

  • Bleichen und Färben von textilen Spinnstoffen, Textilwaren, Garnen, Stoffen und Textilien einschließlich Bekleidung
  • Appretieren, Trocknen, Dämpfen, Krumpfen, Ausbessern, Sanforisieren, Merzerisieren von Textilien einschließlich Bekleidung
  • Bleichen von Jeans
  • Plissieren und ähnliche Behandlung von Textilien
  • Wasserdichtmachen, Beschichten, Gummieren oder Imprägnieren gekaufter Kleidung
  • Siebdrucken auf Textilien und Bekleidung

Stichworte

  • Adjustieren, Nähen, Steppen, Plisseebrennen u.Ä. (Hilfsarbeiten an Erzeugnissen des Bekleidungsgewerbes)
  • Appreteur (Appretieren von nicht selbsthergestellten Textilien)
  • Appretieren von nicht selbsthergestellten Textilien
  • Appreturanstalten, Textilveredlung
  • Auffangen von Laufmaschen
  • Aufrauherei, Textilveredlung
  • Aufriffeln, Adjustieren, Nähen, Plisseebrennen u.Ä. (Hilfsarbeiten an Erzeugnissen des Bekleidungsgewerbes)
  • Ausbessern, Adjustieren, Nähen, Steppen, Plisseebrennen u.Ä. (Hilfsarbeiten an Erzeugnissen des Bekleidungsgewerbes)
  • Ausbessern von nicht selbsthergestellten Textilien
  • Ausbrennen von Gardinen (Textilveredlung)
  • Ausrüsten von nicht selbsthergestellten Textilien
  • Batikarbeiten (Bedrucken von Textilien)
  • Bedrucken (einschließlich Thermodruck) von nicht selbsthergestellten Textilien
  • Bedrucken von T-Shirts
  • Beflockungen von Textilien
  • Bemalen von nicht selbsthergestelltem Stoff
  • Bleichen von nicht selbsthergestellten Textilien
  • Bügeln von Neubekleidung (Hilfsarbeiten an Erzeugnissen des Bekleidungsgewerbes)
  • Dämpfen von nicht selbsthergestellten Textilien
  • Dekateur (behandeln von nicht selbsthergestellten Textilien mittels Wasserdampf)
  • Dekaturanstalt, Textilveredlung
  • Druckereien, Textilveredlung
  • Färben von nicht selbsthergestellten Textilien
  • Färbereien, Textilveredlung
  • Filmdruckereien, Textilveredlung
  • Gardinenbrennerei
  • Garnieren, Adjustieren, Nähen, Plisseebrennen u.Ä. (Hilfsarbeiten an Erzeugnissen des Bekleidungsgewerbes)
  • Garnveredlung
  • Gasieranstalten, Textilveredlung
  • Gaufrieranstalten, Textilveredlung
  • Gradieren (Hilfsarbeiten an Erzeugnissen des Bekleidungsgewerbes)
  • Hilfsarbeiten an Erzeugnissen des Bekleidungsgewerbes
  • Imprägnieranstalten, Textilveredlung
  • Kaschieranstalten, Textilveredlung
  • Ketteln von nicht selbsthergestellten Textilien
  • Kettelservice (Teppiche)
  • Krumpfen von nicht selbsthergestellten Textilien
  • Lohnnäherei
  • Merzerisieranstalten, Textilveredlung
  • Moirieranstalten, Textilveredlung
  • Näharbeiten
  • Nähen, Steppen, Garnieren, Adjustieren u.Ä. (Hilfsarbeiten an Erzeugnissen des Bekleidungsgewerbes)
  • Nähen u.Ä. (Hilfsarbeiten an Erzeugnissen des Bekleidungsgewerbes)
  • Plätten von Neubekleidung (Hilfsarbeiten an Erzeugnissen des Bekleidungsgewerbes)
  • Plisseebrennen und -pressen, Nähen, Steppen, Garnieren u.Ä. (Hilfsarbeiten an Erzeugnissen des Bekleidungsgewerbes)
  • Plisseebrennerin
  • Rauherei, Textilveredlung
  • Sanforisieren von nicht selbsthergestellten Textilien
  • Saumnähen, Steppen, Adjustieren, Plisseebrennen u.Ä. (Hilfsarbeiten an Erzeugnissen des Bekleidungsgewerbes)
  • Schlichterei, Textilveredlung
  • Seidenmalerei (Textilveredlung)
  • Sengerei, Textilveredlung
  • Siebdrucken auf Textilien und Bekleidung
  • Siebdruckerin
  • Steppen, Nähen, Adjustieren, Garnieren u.Ä. (Hilfsarbeiten an Erzeugnissen des Bekleidungsgewerbes)
  • Stoffdruckerei
  • Stofffärbereien, Textilveredlung
  • Stoffmalerei
  • Stoffmalerin
  • Stoffzuschnitte
  • Stopfen, Nähen, Garnieren, Adjustieren, Plisseebrennen u.Ä. (Hilfsarbeiten an Erzeugnissen des Bekleidungsgewerbes)
  • Strumpfappretur
  • Teppichbodenkettlerei (Ketteln, Einfassen von Teppichen und Teppichböden)
  • Textilbeschriftung
  • Textildruck
  • Textildruckereien
  • Textilfärbereien
  • Textil-Handdrucker
  • Textilhanddruckerin
  • Textilveredlung
  • Theaterkostümnäherei (Hilfsarbeiten an Erzeugnissen des Bekleidungsgewerbes)
  • Trocknen von nicht selbsthergestellten Textilien
  • Veredlung von Bekleidung
  • Veredlung von nicht selbsthergestellten Textilien
  • Walkerei, Textilveredlung
  • Zuschneiden von Textilien, die nicht selbst hergestellt wurden