Die Dienstleistung 'Reiseveranstalter' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.
Diese Dienstleistung umfasst:- Zusammenstellung und Organisation von Pauschalreisen, die über Reisebüros oder direkt durch Reiseveranstalter verkauft werden. Die Reisen können einzelne oder alle der folgenden Leistungen umfassen:
- Beförderung
- Unterbringung
- Mahlzeiten
- Besuche von Museen und historischen oder kulturellen Sehenswürdigkeiten, Theatervorstellungen, Musik- oder Sportveranstaltungen
Quelle: Statistisches Bundesamt
- Betreuung von Reisegruppen durch Reiseveranstalter
- Erholungsreisenveranstaltung
- Ferienreisenveranstaltung
- Gesellschaftsreisenveranstaltung
- Packagetourenveranstaltung
- Pauschalreiseveranstaltung
- Reiseagenturen (Veranstaltung von Reisen)
- Reisebegleitung durch Reiseveranstalter
- Reiseleitung
- Reiseunternehmen
- Reiseveranstaltung
- Reservierung von Unterkünften für das Beherbergungsgewerbe, örtliche
- Tourismusmarketing (Reiseveranstalter)
- Unterkunftsvermittlung und -reservierung für das Beherbergungsgewerbe, örtliche
- Urlaubsreiseveranstaltung
- Veranstaltung von Busreisen
- Veranstaltung von Incentive-Reisen
- Veranstaltung von Reisen
- Veranstaltung von Sprachreisen
- Veranstaltung von Studienreisen
- Vermittlung von Unterkünften