Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung (39.00.0.00)

Dienstleistung - Kosten

Kosten zu dieser Dienstleistung

Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten bayernweit gültigen Kosten.

Wenn Sie unter "Ihre Auswahl - Lokalisierung" einen Ort gewählt haben, dann finden Sie, soweit vorhanden, auch lokal gültige Kosten.

Weitere Kosten finden Sie gegebenenfalls auch auf den Internetseiten der zuständigen Stellen.

Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie

  • Bioabfall; Beantragung der Bestimmung als Stelle für die Durchführung von Untersuchungen

    • Die Gebühren für die Durchführung des Verfahrens zur Bestimmung (Notifizierung) einer Untersuchungsstelle werden nach dem bayerischen Kostengesetz (KG) vom 20.02.1998 und dem Kostenverzeichnis (Art. 6 KG) erhoben: 

      • Gebühr für die Notifizierung: 200 bis 400 €
      • Gebühr für den Länderübergreifenden Ringversuch (LÜRV): Die Gebühren richten sich nach dem LWA-Merkblatt A-3. Sie setzen sich aus einer Grundgebühr, einer Probengebühr und einer Parametergebühr zusammen.
  • Klärschlamm; Beantragung der Bestimmung einer Stelle für die Durchführung von Probenuntersuchungen

    • Die Gebühren für die Durchführung des Verfahrens zur Bestimmung (Notifizierung) einer Untersuchungsstelle werden nach dem bayerischen Kostengesetz (KG) vom 20.02.1998 und dem Kostenverzeichnis (Art. 6 KG) erhoben:

      • Gebühr für die Notifizierung: 200 bis 400 €
      • Gebühr für den Länderübergreifenden Ringversuch (LÜRV): Die Gebühren richten sich nach dem LAWA-Merkblatt A-3. Sie setzen sich aus einer Grundgebühr, einer Probengebühr und einer Parametergebühr zusammen.

Betriebsstättenbezogene Formalitäten

Persönliche Formalitäten

  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt