Herstellung von sonstigen Fahrzeugen anderweitig nicht genannt (30.99.0.00)

Die Dienstleistung 'Herstellung von sonstigen Fahrzeugen anderweitig nicht genannt' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Herstellung von mit der Hand gezogenen oder geschobenen Fahrzeugen: Gepäckwagen, Handwagen, Schlitten, Einkaufswagen
  • Herstellung von Gespannfahrzeugen: Sulkys, Eselskarren, Pferdeschlitten, Leichenwagen usw.
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Herstellung von Kraftkarren, auch mit Eigenantrieb, Hebezeug und Fördermittel für industrielle Zwecke (einschließlich Hand- und Schubkarren) (s. 28.22.0)
  • Herstellung von dekorative Servierwagen für den Restaurantbedarf (s. 31.01.2)
  • Herstellung von Renn- und Rodelschlitten (s. 32.30.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Drechslerin
  • Einkaufswagen, H.
  • Gespannfahrzeuge, H.
  • Karosserie- und Fahrzeugbauerin
  • Kutschen, H.
  • Pferdeschlitten, H.
  • Stellmacherei (Bau von Gespannfahrzeugen)
  • Stellmacherin; Karosseriebauerin
  • Wagnerin