Opern- und Schauspielhäuser, Konzerthallen und ähnliche Einrichtungen (90.04.2.00)

Die Dienstleistung 'Opern- und Schauspielhäuser, Konzerthallen und ähnliche Einrichtungen' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Betrieb von Opern- und Operettenhäusern, Musicaltheatern, Konzertsälen, Schauspielhäusern u. ä. Einrichtungen für künstlerische Darbietungen
Diese Dienstleistung umfasst nicht:

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Aufführung von Theaterstücken, Opern, Konzerten u.Ä. (Opern- und Schauspielhäuser, Konzerthallen u.ä. Einrichtungen)
  • Freilichttheaterbetrieb
  • Konzerthallenbetrieb
  • Lustspieltheaterbetrieb
  • Operettentheaterbetrieb
  • Opernhausbetrieb
  • Schauspielhausbetrieb
  • Theaterbetrieb (Betrieb von Opern- und Schauspielhäusern, Operettentheatern)