Verlegen von Musikalien (59.20.3.00)

Wenn Sie einen Standort wählen, werden Ihnen ggf. die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners und der zuständigen Stelle sowie lokal gültige Informationen angezeigt.

Die folgenden Formalitäten werden von zuständigen Stellen erbracht und können ggf. auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Bitte legen Sie den Standort über Auswahl ändern fest. Wenn Sie "Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner für ..." klicken (soweit vorhanden), werden Ihnen die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners angezeigt. Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle(n) werden Ihnen bei Aufruf der Formalität angezeigt.

Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern

Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern

Wenn Sie einen Mitarbeiter einstellen wollen, haben Sie mit Beginn der Beschäftigung die nachfolgenden Schritte zu erledigen. Diese Formalitäten können NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

Endet das Arbeitsverhältnis, müssen Sie dies den Stellen, bei denen Sie den Arbeitnehmer gemeldet haben, ebenfalls mitteilen.

Kennzeichen und Schlüsselbegriffe der Dienstleistung

Diese Dienstleistung umfasst :
  • Verlegen von Musikalien, d. h. Erwerb und Registrierung von Rechten an musikalischen Kompositionen, die Werbung für diese und die Erteilung von Nutzungsgenehmigungen sowie die Verwendung solcher Kompositionen für Aufnahmen, im Hörfunk und Fernsehen, in Kinofilmen, bei Liveauftritten sowie in Print- und sonstigen Medien.
Bei den Einheiten, die diese Tätigkeiten ausführen, kann es sich entweder um die Rechteinhaber selbst handeln oder um von diesen autorisierte Rechteverwalter.

Stichworte

  • Internet Portale (Musik Downloads)
  • Musikproduzenten (Vervielfältigung von Musikaufnahmen)
  • Musikverlag
  • Musikverlag
  • Noten, Verlag
  • Notenbücher, Verlag
  • Partituren, Verlag
  • Verlag für Musik
  • Verlag, Musikverlag
  • Verlag von Musikwerken und Bühnenwerken