Imbissstuben u. Ä. (56.10.3.00)

Wenn Sie einen Standort wählen, werden Ihnen ggf. die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners und der zuständigen Stelle sowie lokal gültige Informationen angezeigt.

Die folgenden Formalitäten werden von zuständigen Stellen erbracht und können ggf. auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Bitte legen Sie den Standort über Auswahl ändern fest. Wenn Sie "Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner für ..." klicken (soweit vorhanden), werden Ihnen die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners angezeigt. Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle(n) werden Ihnen bei Aufruf der Formalität angezeigt.

Sonstige dienstleistungsbezogene Formalitäten

Sonstige dienstleistungsbezogene Formalitäten

Für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung sind außerdem folgende dienstleistungsbezogenen Formalitäten zu beachten, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können:

Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern

Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern

Wenn Sie einen Mitarbeiter einstellen wollen, haben Sie mit Beginn der Beschäftigung die nachfolgenden Schritte zu erledigen. Diese Formalitäten können NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

Endet das Arbeitsverhältnis, müssen Sie dies den Stellen, bei denen Sie den Arbeitnehmer gemeldet haben, ebenfalls mitteilen.

Kennzeichen und Schlüsselbegriffe der Dienstleistung

Diese Dienstleistung umfasst:

  • Bewirtungsstätten, die keine oder wenig Sitzgelegenheiten aufweisen und von denen ein eng begrenztes Sortiment von Speisen mit oder ohne Ausschank von Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle oder zum Mitnehmen abgegeben wird:
    • Würstchenstände u. ä. Fast-Food-Einrichtungen
    • Imbissstuben, -ständen und -wagen
  • Zubereitung von Speisen in Marktständen
  • Betrieb von Imbissstuben u. Ä. in Verkehrsmitteln, soweit von selbstständigen Einheiten ausgeführt

Stichworte

  • Abgabe von Speisen und Getränken im Ladengeschäft zum Verzehr an Ort und Stelle oder zum Mitnehmen
  • Abgabe von Speisen und Getränken im Omnibus zum Verzehr an Ort und Stelle
  • Bewirtungsstätten (Imbisshallen)
  • Bistros (Imbisshallen)
  • Bratwurststand
  • Cafeterias, als Imbisshallen betrieben
  • Carry-out-Pizzerias
  • Dönerbuden
  • Drive-in-Schnellimbiss
  • Fast-food-Restaurants (Imbisshallen)
  • Fischbratereien, als Imbisshallen betrieben
  • Gaststätte
  • Gastwirtin
  • Gastwirtschaft
  • Gyrosstand
  • Hähnchenbratereien, als Imbisshallen betrieben
  • Hähnchenbratereien als Imbisswagen betrieben
  • Imbisshallen
  • Imbisskiosk (Kiosk mit Gelegenheit zum Verzehr an Ort und Stelle), wobei der Verkauf von Speisen und Getränken den Schwerpunkt bildet
  • Imbisstuben
  • Imbisswagen
  • Pizza to go
  • Pizzerias, als Imbisshallen betrieben
  • Salatbar (Stehimbiss)
  • Schnellimbiss
  • Snack-Bars (Imbisshallen)
  • Stehimbiss (Imbisshallen)
  • Take-away-Pizzerias
  • Verkauf von Speisen und Getränken im Omnibus zum Verzehr an Ort und Stelle
  • Verkauf von Speisen und Getränken im Reisebus zum Verzehr an Ort und Stelle
  • Verkauf von Würstchen, Grillhähnchen u.Ä. an Ständen
  • Würstchenstände