Die Dienstleistung 'Bibliotheken und Archive' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.
Diese Dienstleistung umfasst:- Dokumentations- und Informationstätigkeiten von Bibliotheken aller Art, Lese-, Hör- und Schausälen und öffentlichen Archiven, die für die Allgemeinheit oder einen besonderen Benutzerkreis wie Studentinnen, Studenten, Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftler, Personal oder Mitglieder erbracht werden, sowie Betrieb von staatlichen Archiven:
- Sammlung von besonderen oder allgemeinen Beständen
- Katalogisierung von Sammlungen
- Ausleihen und Lagern von Büchern, Landkarten, Zeitschriften, Filmen, Schallplatten, Bändern, Kunstwerken usw.
- Erteilung von Auskünften im Zusammenhang mit der Auffindung bestimmter Werke usw.
- Bildagenturen und Filmarchive
Diese Dienstleistung umfasst nicht:- Verleih von Filmen, Videobändern, DVDs und ähnlichen Produkten an Kinos, Fernsehnetzbetreiber und -sender sowie Vorführer (s. 59.13.0)
- Videotheken (s. 77.22.0)
Quelle: Statistisches Bundesamt
- Archive, öffentliche
- Archive, staatliche (mit der öffentlichen Verwaltung verbundene Tätigkeiten)
- Archivierung von Dokumenten (öffentliche Archive)
- Ausleihen von Büchern, Landkarten, Zeitschriften, Filmen, Schallplatten usw. durch Bibliotheken
- Bibliotheken, öffentliche
- Bildarchive, öffentliche
- Buchverleih durch Bibliotheken
- Filmverleih durch Bibliotheken und Archive
- Hochschulbibliotheken
- Kunstarchive
- Öffentliche Bibliotheken und Archive
- Schallplattenverleih durch Bibliotheken
- Technische Dokumentation (Bibliotheken und Archive)
- Universitätsbibliotheken
- Verleih von Büchern, Landkarten, Zeitschriften, Filmen, Schallplatten usw. durch Bibliotheken
- Verleih von CD-ROMs (durch Bibliotheken)
- Wissenschaftliche Bibliotheken und Archive
- Zeitschriftenverleih durch Bibliotheken