Die Dienstleistung 'Vermietung von Sport- und Freizeitgeräten' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.
Diese Dienstleistung umfasst die Vermietung von Sport- und Freizeitgeräten:
- Kanus, Segelboote und andere Vergnügungsboote
- sonstige Ausrüstungen für den Wassersport (z. B. Surfbretter, Wasserskier)
- Segelflugzeuge, Hanggleiter
- Skier für den Wintersport, Schlittschuhe
- Fahrräder
- Liegestühle und Sonnenschirme
- sonstige Sportausrüstung (z. B. Golfausrüstungen, Ausrüstungen für Feldsportarten, Ballschlägerspiele, usw.)
- Campingausrüstungen
Diese Dienstleistung umfasst nicht:- Vermietung von Vergnügungsschiffen und Segelbooten mit Besatzung (s. 50.10.0, 50.30.0)
- Verleih von bespielten Ton- und Bildträgern (Videotheken) (s. 77.22.0)
- Vermietung von sonstigen Gebrauchsgütern anderweitig nicht genannt (s. 77.29.0)
- Verleih von Ausrüstungen für Freizeit- und Vergnügungszwecke als Teil von Freizeitaktivitäten (s. 93.29.0)
Quelle: Statistisches Bundesamt
- Angelsportgeräteverleih
- Entgeltliche Besitzüberlassung von Gebrauchsgütern; Gebrauchsgut
- Fahrradverleih
- Gleitschuhverleih
- Golfausrüstungsverleih
- Langlaufskiverleih
- Lenkdrachenverleih
- Mietstation für Fahrräder
- Reitpferde (für Freizeitzwecke), Vermietung
- Rodelschlittenverleih
- Schiffscharter (Wassersportfahrzeuge)
- Schlittschuhverleih
- Skiverleih
- Snowboardverleih
- Sportgeräteverleih
- Vercharterung von Segeljachten
- Vergnügungsfahrzeugverleih ohne Bedienungspersonal
- Verleih von Sportgeräten und Fahrrädern, auch Skier, Pferde und Ponys zur Sportausübung
- Wasserskiverleih
- Wassersportfahrzeugverleih ohne Bedienungspersonal
- Yacht-Charter