Herstellung von Farbstoffen und Pigmenten (20.12.0.00)

Die Dienstleistung 'Herstellung von Farbstoffen und Pigmenten' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Herstellung von Farbstoffen und Pigmenten jeder Herkunft als Grundstoff oder Konzentrat
  • Herstellung von als fluoreszierende Aufheller oder Luminophore verwendeten Erzeugnissen
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Herstellung von zubereiteten Farbstoffen und Pigmenten (s. 20.30.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Antimonoxide, H.
  • Aufheller, fluoreszierende, H.
  • Bleioxide, H.
  • Chromoxide und -hydroxide, H.
  • Cobaltoxide und -hydroxide, H.
  • Dispersionsfarbstoffe , H.
  • Eisenoxide und -hydroxide, H.
  • Erdpigmente (geschönte Farberden), H.
  • Farbstoffe, H.
  • Gerbstoffe, H.
  • Germaniumoxide, H.
  • Kupferoxide und -hydroxide, H.
  • Lebensmittelfarben, synthetische, H.
  • Lithiumoxid und -hydroxid, H.
  • Luminophore , H.
  • Manganoxide, H.
  • Mennige, H.
  • Metalloxide, -hydroxide, -peroxide , H.
  • Mineralfarben und -pigmente , H.
  • Molybdänoxide und -hydroxide, H.
  • Nickeloxide und -hydroxide, H.
  • Orangemennige, H.
  • Pigmente , H.
  • Tannine, H.
  • Teerfarbstoffe, H.
  • Titanoxide, H.
  • Vanadiumoxide und -hydroxide, H.
  • Zinkoxid (Weißpigment), H.
  • Zirconiumdioxid, H.