Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.
Diese Dienstleistung umfasst:
Herstellung von handgeführten Werkzeugen mit eingebautem Elektromotor oder nicht elektrischem bzw. pneumatischem Kraftantrieb, z. B.:
Kreis- und Stichsägen
Kettensägen
Bohrer und Bohrhämmer
handgeführte Schleifmaschinen
Druckluftnagler
Poliermaschinen
Oberfräsmaschinen
Schärfmaschinen
Drahtheftmaschinen
Druckluft-Niethämmer
Hobelmaschinen
Scheren und Blechknabber
Schlagschrauber
pyrotechnische Nagler
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
Herstellung von austauschbaren Werkzeugen für handgeführte Werkzeuge mit Motorantrieb (s. 25.73.3)
Herstellung von handgeführten elektrischen Löt- und Schweißgeräten (s. 27.90.0)