Herstellung von keramischen Erzeugnissen für sonstige technische Zwecke (23.44.0.00)

Die Dienstleistung 'Herstellung von keramischen Erzeugnissen für sonstige technische Zwecke' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Herstellung von Ferritmagneten
  • Herstellung von keramischen Erzeugnissen für Laboratorien, chemische und industrielle Zwecke
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Herstellung von Kunststein (z. B. Kunstmarmor) (s. 22.23.0)
  • Herstellung von feuerfesten keramischen Erzeugnissen (s. 23.20.0)
  • Herstellung von Baukeramik (s. Gruppe 23.3)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Armaturen aus Keramik , H.
  • Chemisch-technische Keramik , H.
  • Dauermagnete aus agglomeriertem Ferrit u.ä., H.
  • Elektrotechnische Keramik (auch in Verbindung mit Metallteilen), H.
  • Ferritblocks (Dauermagnete), H.
  • Laboratoriumsgeräte aus Keramik , H.
  • Säurefestes Grobsteinzeug für die chemische Industrie , H.
  • Steingut- und Steinzeugwaren (technische Keramik), H.
  • Steinzeugwaren (technische Keramik), H.
  • Technische Keramik , H.