Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.
Diese Dienstleistung umfasst:
Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für die Tierhaltung im Lohnauftrag:
Tätigkeiten zur Förderung von Vermehrung, Wachstum und Leistung von Tieren
Herdenprüfung, Viehtreiben, Bereitstellung von Weiden, Kapaunisieren, Stallreinigung usw.
mit künstlicher Besamung verbundene Tätigkeiten
Deckdienste
Schafschur
Aufnahme von Pensionsvieh; Pflege von Nutztieren
Hufschmiedetätigkeiten
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
Bereitstellung von Flächen und Gebäuden ausschließlich für die Aufnahme von Vieh (s. 68.20.2)