Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.
Diese Dienstleistung umfasst:
kommerzielle Jagd und Fallenstellerei
Fangen und/oder Erlegen von Tieren zur Gewinnung von Fleisch, Häuten und Fellen, zu Forschungszwecken, als Haustiere oder für Zoos
Gewinnung von Pelzfellen, Reptilienhäuten und Vogelbälgen im Rahmen der Jagd und Fallenstellerei
Fang von Meeressäugetieren wie Walrosse und Robben an Land
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
Gewinnung von Pelzfellen, Reptilienhäuten und Vogelbälgen in Tierfarmen (s. 01.49.0)
Haltung von Wildtieren in Tierfarmen (s. Gruppe 01.4)