Personenbeförderung im Omnibus-Linienfernverkehr (49.39.1.00)

Die Dienstleistung 'Personenbeförderung im Omnibus-Linienfernverkehr' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • linienmäßigen Omnibusfernverkehr
  • Flughafen-Shuttles
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Flughafenzubringerlinien im Nahverkehr (s. 49.31.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Autobusbetrieb (Überland-Linienverkehr)
  • Flughafentransfer (regelmäßige Personenbeförderung)
  • Flughafenzubringerlinien (Busverkehr)
  • Omnibus-Überlandlinienverkehr
  • Personenbeförderung im Omnibus-Überlandlinienverkehr
  • Shuttle-Service