Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.
Diese Dienstleistung umfasst:
Konsultation und Behandlung durch Fachärztinnen und Fachärzte (ohne solche für Allgemeinmedizin)
in Ambulatorien durchgeführte Behandlungen wie Dialyse, Chemotherapie, Insulintherapie, Behandlungen der Atemwege, Bestrahlungen usw.
Leistungen von Zentren für Familienplanung, die medizinische Behandlungen wie Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch vornehmen, ohne Unterbringung
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
stationäre Behandlung in Krankenhäusern (s. 86.10.1 und 86.10.2)
heilkundliche Tätigkeiten von psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (s. 86.90.1)
Tätigkeiten von Angehörigen der Gesundheitsfachberufe wie Hebammen, Entbindungshelfer, Krankenschwestern und -pfleger, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten (s. 86.90.2 und 86.90.9)