Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.
Diese Dienstleistung umfasst:
Einrichtungen, die der umfassenden Betreuung und Versorgung chronisch kranker und pflegebedürftiger Menschen dienen. Nach Anlage, Ausstattung und Personalbesetzung sind sie darauf ausgerichtet, verbliebene Kräfte der betroffenen Menschen mit ärztlicher Hilfe zu üben und zu erhalten sowie eine Besserung des Allgemeinzustandes, insbesondere durch aktivierende Pflege, herbeizuführen:
Altenpflegeheime
Genesungsheime mit Pflegekomponente
Erholungsheime mit Pflegekomponente
Pflegeeinrichtungen für Behinderte
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
häusliche Pflege durch medizinische Pflegefachkräfte (s. Abteilung 86)
stationäre Einrichtungen zur psychosozialen Betreuung, Suchtbekämpfung u. Ä. (s. 87.20.0)
Altenheime ohne oder mit nur minimaler Pflegeleistung (s. 87.30.0)
Sozialwesen mit Unterbringung wie Waisenhäuser, Kinderheime, Obdachlosenheime (s. 87.90.0)