Steinkohlenbergbau (05.10.0.00)

Die Dienstleistung 'Steinkohlenbergbau' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Steinkohlenbergbau: Förderung im Untertage- und Tagebau, einschließlich der Förderung mittels Verflüssigung
  • Waschen, Klassieren, Sortieren, Mahlen, Verdichten usw. von Steinkohle zum Klassieren, zur Qualitätsverbesserung oder zur Erleichterung der Beförderung und Lagerung
  • Rückgewinnung von Steinkohle aus Abraum
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Braunkohlebergbau (s. 05.20.0)
  • Torfgewinnung (s. 08.92.0)
  • Dienstleistungen für den Steinkohlenbergbau (s. 09.90.0)
  • Probebohrungen für den Steinkohlenbergbau (s. 09.90.0)
  • Herstellung von festen Brennstoffen in Koksöfen (s. 19.10.0)
  • Herstellung von Steinkohlenbriketts (s. 19.20.0)
  • Arbeiten zur Erschließung oder Vorbereitung von Grundstücken für den Bergbau auf Kohle (s. 43.12.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Anthrazit, Gew.
  • Kohlengruben (Steinkohlenbergbau)
  • Steinkohle, Gew.
  • Steinkohlenbergbau
  • Steinkohlenstaub, H.